Mehrere Probleme mit Vermieter

Hallo,

meine Freundin, unser Sohn ( 2 jahre ) und ich haben in unserer 3-Raum-Wohnung Probleme, besser gesagt mit dem Vermieter.

Los gehts, es dürfte etwas länger werden.

  • Ende November 2010 sind wir wegen unserem Sohn von der Nachbarwohnung ( 2-Raum ) in die direkt daneben liegenden 3-Raum gezogen.
    Zuvor war unser Vermieter da und begutachtete die alte Wohnung. Aufgefallen war ihm das Laminat mit Schäden/ ?Wasserschäden?. Der Vermieter meinte zu dem Laminat wörtlich " hier wurde eindeutig gepfuscht, ist billiges Laminat und den Schaden können wir jetzt den Mieter nicht anlasten ". Wir freuten uns über so einen tollen Vermieter, denn wer macht sowas heute noch?
    Die Wohnung wurde gemalert und sauber „übergeben“. Übergabe kann man es nicht nennen, da nur der Hausmeister im Auftrag des Vermieters den Schlüssel abgenommen hat, ohne einen Blick in die Wohnung zu werfen.

  • Ab 01.12.2010 wohnen wir in der neuen Wohnung.
    Mitte Januar 2011 meldete der Mieter unter unserer Wohnung einen Wasserschaden, welcher zuvor im Jahr 2010 schon 2x aufgetreten ist. Es tropften jeweils ( 3 Wasserschäden ) ca. 10 Liter aus der Decke. Bei den ersten 2 Schäden wurde Tauwetter und Regen vermutet. Beim 3 im Januer unsere Heizung. Der Hausmeister stellte diese 4 Tage nach dem Schaden für eine Woche ab. Meine Freundin und mein Sohn sind zu meiner Mutter gezogen. Temperatur Kinderzimmer; 8 Grad. Alle anderen Räume hatten ca. 10 Grad. Heizung wurde 7 Tage später wieder angestellt und seit dem tropfte es auch nicht mehr aus der Decke.

  • Unser Untermieter sitzt noch heute mit einem Loch in der Decke auf dem Schaden, da der Vermieter keinerlei Versicherungen für das Haus abgeschlossen hat und der Wasserschaden von uns nicht verschuldet wurde.

    1. Märzwoche meldete sich unser Vermieter und fragte, wie wir das mit dem Schaden ( Laminat ) in der alten Wohnung regeln wollen. Ich sagte ihm, das es doch geklärt sei und er selbst sagte, das der Mieter keinerlei Schuld trage. Er meinte das „Bauarbeiter“ in der Wohnung gewesen wären und diese festgestellthätten, das es unser Verschulden wäre und in allen anderen Wohnungen keine Schäden am Laminat wären. Dieses wusste der Vermieter, da auch dort „Bauarbeiter“ gewesen wären. Mir sind 3 Wohnung bekannt, welche den selben Schaden am Laminat haben, diese haben das Laminat ebenso wie wir behandelt und haben auch Schäden. Auf Anfrage an die Mieter, ob bei ihnen „Bauarbeiter“ gewesen seien, verneinten diese es.

-2. Märzwoche, wieder Anruf vom Vermieter wegen Laminat, wieder das selbe gesagt. Er meinte, es soll es der Versicherung melden. Ich fragte, ob ich einfach mal behaupten soll, das mein Aquarium ausgelaufen wäre und ich somit Versicherrungsbetrug begehe? Eine Antwort konnte ich nicht abwarten, da ich gerade Auto gefahren bin und auflegen musste.

-3. Märzwoche, wieder Anruf vom Vermieter, wieder Laminatthema. Er fragte, wann ich es der Versicherung melde, da mein Aquarium ausgelaufen ist und ich es somit zu verschulden habe! Ich dachte ich spinne ! ! ! Ich habe ihn gesagt, das ich dies nicht mache, da es Versicherungsbetrug ist, nun will er einen Anwalt einschalten.

  • März 2011 hatten alle Mieter ( ca. 25 ) ein Schreiben vom örtlichen Wasserversorger im Briefkasten, in dem stand sinngemäß " Da der Vermieter das Wasser nicht zahlte, wird am 04.05.2011 das Wasser abgstellt ".
    Mehrfach riefen Mieter den Versorger an, um nach den Sachstand zu fragen. Der Wasserversorger konnte kein Geldeingang verbuchen. Doch am 01.04.2011 meldete die Wasserwirtschaft einen minimalen Geldeingang, trotzdem wird das Wasser abgstellt.

31.03.2011 kam der Hausmeister zu uns, um uns mitzuteilen, das wir den Schaden in der alten Wohnung doch über unsere Versicherung laufen lassen sollen. ich erklärte ihn das selbe… Es nervt langsam…
Er wollte doch allen Ernsten auf den Tag genau 4 Monate nach unseren Auszug eine Wohnungsübergabe samt Protokoll machen, dieses wurde von uns verneint.

Weiteres;

  • Laut Vermieter wird das Wasser nicht abgestellt, laut Wasserversorger schon.

  • Versicherung für das Haus besteht noch immer nicht.

-Sind auf der Suche nach einer neuen Wohnung.

  • Im Haus wohnen ca. 10 Kinder im Alter von 6 Monaten bis 17 Jahren

Miene Fragen:

  • Kann man nach ein paar Monaten immer noch Mietminderung verlangen, da die Heizung ausgeschalten war uns somit im Wintermonat unbewohnbar war?

  • Wieviel Mietminderung mangels Wasser?

  • Kann man irgendetwas machen, damit wir bin zum Auszug Wasser haben?

  • Könnt Ihr mir allgemeine Tips und Verhaltensregeln geben?

Hoffe es waren nicht zu viel Fehler im Text :wink:
Sorry, musste so viel sein, damit man es verstehen kann und uns die besten Antworten liefern kann.

Danke für eure Antworten

Hallo,
eigentlich gibt es nur eine Möglichkeit, und zu der würde ich euch auch dringend raten:
Nehmt euch einen Anwalt. Alles andere wird euch nicht weiter helfen und höchsten unnötige Verhaltenfehler herauf beschwören. Einen weiteren Tip kann ich euch geben: geht zum Örtlichen Mieterbund und werdet da Mitglied.Kostet im Jahr ca.75€ und ihr bekommt jederzeit, auch mit Gutachtern, Unterstützung genauso wie auch mit Anwälte.
Das ihr auf der Suche nach einer neuen Wohnung seit, ist schonmal sehr gut, denn die Probleme mit eurem Vermieter werden noch größer werden, da er keine Versicherung hat.
Mietminderung im nachhinein halte ich für kompliziert, würde dafür aber auch einen Anwalt hinzu ziehen.

Hinweis in eigener Sache: Ich bin kein Anwalt und deswegen hat meine Aussage keine Rechtverbindlichkeit!

Wünsche euch viel Erfolg bei der Wohnungssuche.
Gruß Daylighter

Hallo,
das ist wirklich sehr viel Text. Leider habt ihr wohl keine Zeugen für die ursprüngliche Aussage des Vermieters, das beim Laminat Pfusch vorliegt, das wäre vorteilhaft.
Tut mir leid, dass ich euch da nicht helfen kann, denn die Umstände scheinen doch recht komplex zu sein. Mein Rat: Geht zum Mieterschutzbund und tut euch mit den anderen Mietern zusammen, um Druck auf Vermieter auszuüben. Mehr kann ich leider nicht sagen, denn ich bin selbst Laie.

Viel Erfolg!

Pigee

Tipp: in der Kürze liegt die Würze
nein Mietminderung ist an Fristsetzung gebunden

Hallo,

es tut mir leid, dass ich mangels Zeit und Rechtskenntnis in Deinem Fall nicht antworten
kann.

Bei so viel Problemen empfiehlt es sich noch in
einen Mieterverein einzutreten, gibt es sich auch
bei Euch, dort werdet Ihr beraten.

Hallo…also so wie ich hier die Sache sehe, seid ihr sogar außerordentlich kündigungsberechtigt, jedoch solltet ihr nochmals alle Mängel in seiner ganzen Geschichte dem Vermieter sofort schriftlich mitteilen (Einschreiben). Auch wäre es empfehlenswert, die folgenden Mieten nicht mehr zu überweisen, bis die Sache geklärt ist. Die Mieten solltet ihr erst zahlen, bis alle Mängel abgestellt sind. Mieterschutz zu Rate ziehen wäre hierbei dringend erforderlich, besonders um die Fristen und Formen zu wahren. Mietminderung rückwirkend geht leider nicht.
Bloß nicht die eigene Versicherung betrügen, ansonsten verliert ihr den Vertrag und nehmt ungewollt die Schäden/Haftung auf euch.
Passt auf, daß euch dieser Vermieter nicht austrixen will. Solche Leute kenne ich, diese kennen sich am besten aus, wie man das Recht eigennützig umgehen kann.
Sollte dieser keine Gebäudeversicherung besitzen, diese jedoch in den Nebenkosten abrechnen, wäre es sogar Nebenkostenbetrug. Am besten ihr zieht aus. Mfg :wink:

Hallo, das hört sich alles ziemlich danach an, dass der Vermieter ein Hallodri ist und versucht, mit dem Geld der Mieter sich ein schönes Leben zu machen und selber möglichst wenig finanziellen Aufwand zu betreiben, um die Wohnungen instand zu halten. An Eurer Stelle würde ich mich an den Mieterschutzbund wenden, das ist eine so komplexe Sache, die Du da schilderst, da brauchst Du wirklich kompetente Unterstützung.
Ich wünsche Euch viel Erfolg, dass Ihr da ohne Probleme raus kommt!!!
Viele Grüße
Sukkuladi

Hallo davidRBG
deine Freundin sollte sich hier dringend den Rat von einem Mieterverein o. öffentlichen Rechtsauskunft einholen.
Da es sich hier um eine komplexe Geschichte handelt.
Und wenn ich das richtig verstanden habe, gab es kein Übernahmeprotkoll.
Insofern ist dass eine Situation die unterschiedlich ausgelegt werden kann.
Bezüglich der Wassergeschichte wendet euch schriftlich an euren Vermieter u. weist hin auf seine Fürsorgepflicht als Vermieter hin u. dass die Zahlung für das Wasser gezahlt worden ist.
Desweiteren fragt bei dem Wasserversorger nach inwieweit hier euren monatlichen Beitrag direkt an den Versorger bezahlen könnt.
Sobald ihr wisst ab wann hier direkt an den Versorger bezahlt, informiert ihr den Vermieter schriftlich dahingehend das ihr ab dem Datum X die Kosten direkt bezahlt und entsprechend die Betriebskostenzahlung um den Betrag kürzt.
Wichtig ist, dass ab sofort alles nur noch schriftlich abgewickelt wird(per Einschreiben).
Den Vermieter bitte darauf hinweisen, dass nur noch Schriftstücke von seiner Seite aus beantwortet werden.
Ruft er an, nicht auf das Gespräch eingehen, sondern ihn höflich aber bestimmt bitten, sich schriflich zu äußern- mündliche Aussage werden nicht mehr kommentiert.
Notfalls das Gespräch abbrechen.
Das Gleiche gilt für den Hausmeister.
Sollte es zum Äußeren kommen, könnt ihr die Schriftsätz vorlegen.

Viel Erfolg.
Liebe Grüße
Heike

Sorry, hier kann ich leider nicht weiterhelfen. Bitte bei einem Mieterverein nachfragen.

Gruß
Udo

Au Backe! Das sind ja mal viele Sachen , die ihr da habt!

Ich bin weder Anwalt , noch Experte und antworte euch nach meinem besten Wissen und Gewissen…!
Zu besseren Verständnis unterteile ich es mal nach Themen-Gebiete.
Thema Laminat!
Bei einem Auszug bzw.Umzug wird normalerweise ein Übergabeprotokoll erstell , worin steht , welche Schäden vom Mieter hinterlassen wurde…soweit klar!
Bei euch war das ja wohl eher eine Pharse.
Vermieter kommt nicht , schickt Hausmeister hin und der nimmt einfach die Schlüssel an sich , ohne eine Begehung zu machen…!
Toll! 1000 Punkte für euch!!!
Wer nun den Schaden am Laminat verursacht hat , ist ja wohl zweifelsfrei nicht mehr nach zu vollziehen!!! Am End waren es die Handwerker selbst und schieben euch den „schwarzen Peter“ zu!
Monate später die Laminatfrage zu stellen ist schon für sich ein dicker Hund! wenn ein par Tage später Schäden festgestellt worden wären , hätte man euch „sofort“ informieren müssen!!! Nicht Monate später!
Ausserdem hätte für den Fall euer Vermieter euch eine Frist setzen müssen , „den Mangel zu beseitigen oder zu beheben“! Ihr hättet ja auch einen Fachmann zur Abhilfe diesen Mangels beauftragen können , gelle?
Monate später zu behaupten,das Laminat wäre verkratzt oder sonst was , wir kein Richter anerkennen!Thema Wasserschaden!:
Dein Scherz , der Wasserschaden wäre wegen deines Aquariums passiert, war dumm , aber als solcher hättest du den Vermieter natürlich sofort gemeldet!!! Klar? Im Ernstfall wirst du sicher „Zeugen“ benennen können , die zum Zeitpunkt des Telefonat im Wagen waren und über die Freisprechanlage mitbekommen , das du einen Scherz gemacht hast. Ansonsten wird er das weiterhin für „Bare Münze“ aufnehmen.
Euer Vermieter…ist das ein einzelner Hausbesitzer , oder handelt es sich da um eine Hausverwaltung?
Darüber hast du leider nichts geschrieben! Aber egal!
Wer die Wasserrechnung für seine Mieter nicht „vorlegen“ kann , der steht - sorry - mit m Arsch an der Wand!!!Das wird er ja nach dem Jahr von den Mietern zurückbekommen…aber er muss in Vorleistung treten.
Eine Wohnung OHNE Wasser , das geht gar nicht und ich schätze daß man da min. eine 50%ige Mietminderung machen darf…! Wenn nicht eher mehr , als weniger!
Eine Wohnung ohne Wasser UND OHNE Heizung…geht ebenfalls überhaupt nicht.
Mir dem fehlenden Wasser und Wintermonate , ohne Heizung…ß PFFFT! Sollte man da nicht überhaupt noch Miete zahlen?..ich denke nicht.
Wenn z.B. eure Verwandtschaft von euch Miet und NK verlangt hätte - so denke ich mir mal - könntet ihr sogar Schadensersatz von eurem Vermieter verlangen.Wie lange dieser Zustand so war? 20 Tage (geteilte Miete und Nk durch 30 und dann multipliziert mit der Anz. der Tage , wo eure Wohnung nicht "bewohnbar war)
Nemen wir mal 600€ an/Mtl.geteilt durch 30 mal 20 …das sind 400€ die ihr z.B. euren Verwandten schuldet , weil wegen des Wassermangels und dem Ausfall der Heizung die Wohnung schlicht „unbewohnbar“ war!
So , ich hoffe , ich konnte euch ein bisschen weiterhelfen. Aber wie ich schon sagte , erkundigt euch mal bei einem Anwalt! Der wird euch u.U.das gleiche sagen…allerdings fundiert!!
Viel Glück und ich bete dafür , daß ihr bald schon eine neue Wohnung findet , wo die „Zustände“ nicht so chaotisch sind , wie z.Zt. bei euch!
Es würde mich aber dennoch mal interessieren , wie das Ding ausgegangen ist.
Deshalb schreibt mir mal ne Mail auf meine ID [email protected]
Vielen Dank

Ach so! Ein Vermieter muss diverse Versicherungen haben , sonst darf er die Wohnungen gar nicht vermieten Wegen des Wasserschadens…handeltes sich vielleicht nicht um Tauwetter ,…sondern Tauwasser?
Tauwasser entsteht nich durch z.B. Schneeschmelze , oder Eis abtauen , sondern Tauwasser ientsteht , wenn sich die Feuchtigkeit einer Raumluft an kalten Stellen in der Wohnung niederschlägt. Meist sind das Aussenwände , Fensterscheiben oder Badezimmerfliesen
So , wie ich das sehe kommt jetzt erst der eigentliche Brief , denn der Brief hängt bei mir aufm Schirm unten an!
Also nicht wundern , wenn du das gleich ein 2tes mal liest LG Frank Bangsow:Au Backe! Das sind ja mal viele Sachen , die ihr da habt!
Ich bin weder Anwalt , noch Experte und antworte euch nach meinem besten Wissen und Gewissen…!
Zu besseren Verständnis unterteile ich es mal nach Themen-Gebiete.
Thema Laminat!
Bei einem Auszug bzw.Umzug wird normalerweise ein Übergabeprotokoll erstell , worin steht , welche Schäden vom Mieter hinterlassen wurde…soweit klar!
Bei euch war das ja wohl eher eine Pharse.
Vermieter kommt nicht , schickt Hausmeister hin und der nimmt einfach die Schlüssel an sich , ohne eine Begehung zu machen…!
Toll! 1000 Punkte für euch!!!
Wer nun den Schaden am Laminat verursacht hat , ist ja wohl zweifelsfrei nicht mehr nach zu vollziehen!!! Am End waren es die Handwerker selbst und schieben euch den „schwarzen Peter“ zu!
Monate später die Laminatfrage zu stellen ist schon für sich ein dicker Hund! wenn ein par Tage später Schäden festgestellt worden wären , hätte man euch „sofort“ informieren müssen!!! Nicht Monate später!
Ausserdem hätte für den Fall euer Vermieter euch eine Frist setzen müssen , „den Mangel zu beseitigen oder zu beheben“! Ihr hättet ja auch einen Fachmann zur Abhilfe diesen Mangels beauftragen können , gelle?
Monate später zu behaupten,das Laminat wäre verkratzt oder sonst was , wir kein Richter anerkennen!Thema Wasserschaden!:
Dein Scherz , der Wasserschaden wäre wegen deines Aquariums passiert, war dumm , aber als solcher hättest du den Vermieter natürlich sofort gemeldet!!! Klar? Im Ernstfall wirst du sicher „Zeugen“ benennen können , die zum Zeitpunkt des Telefonat im Wagen waren und über die Freisprechanlage mitbekommen , das du einen Scherz gemacht hast. Ansonsten wird er das weiterhin für „Bare Münze“ aufnehmen.
Euer Vermieter…ist das ein einzelner Hausbesitzer , oder handelt es sich da um eine Hausverwaltung?
Darüber hast du leider nichts geschrieben! Aber egal!
Wer die Wasserrechnung für seine Mieter nicht „vorlegen“ kann , der steht - sorry - mit m Arsch an der Wand!!!Das wird er ja nach dem Jahr von den Mietern zurückbekommen…aber er muss in Vorleistung treten.
Eine Wohnung OHNE Wasser , das geht gar nicht und ich schätze daß man da min. eine 50%ige Mietminderung machen darf…! Wenn nicht eher mehr , als weniger!
Eine Wohnung ohne Wasser UND OHNE Heizung…geht ebenfalls überhaupt nicht.
Mir dem fehlenden Wasser und Wintermonate , ohne Heizung…ß PFFFT! Sollte man da nicht überhaupt noch Miete zahlen?..ich denke nicht.
Wenn z.B. eure Verwandtschaft von euch Miet und NK verlangt hätte - so denke ich mir mal - könntet ihr sogar Schadensersatz von eurem Vermieter verlangen.Wie lange dieser Zustand so war? 20 Tage (geteilte Miete und Nk durch 30 und dann multipliziert mit der Anz. der Tage , wo eure Wohnung nicht "bewohnbar war)
Nemen wir mal 600€ an/Mtl.geteilt durch 30 mal 20 …das sind 400€ die ihr z.B. euren Verwandten schuldet , weil wegen des Wassermangels und dem Ausfall der Heizung die Wohnung schlicht „unbewohnbar“ war!
So , ich hoffe , ich konnte euch ein bisschen weiterhelfen. Aber wie ich schon sagte , erkundigt euch mal bei einem Anwalt! Der wird euch u.U.das gleiche sagen…allerdings fundiert!!
Viel Glück und ich bete dafür , daß ihr bald schon eine neue Wohnung findet , wo die „Zustände“ nicht so chaotisch sind , wie z.Zt. bei euch!
Es würde mich aber dennoch mal interessieren , wie das Ding ausgegangen ist.
Deshalb schreibt mir mal ne Mail auf meine ID [email protected]
Vielen Dank

Falls das Wasser abgestellt wird, könnten die Mieter zusammenlegen und das Rückständige Wassergeld ihrerseits ausgleichen. Das Geld kann dann gegenüber dem Vermieter eingklagt werden.
Die Gebäudeversicherugnen sind Sache des Vermieters und können vom Mieter nicht eingefordert werden. Ein Hinweis an dessen Fianzierungsgläubiger kann allerdings sehr hilfreich sein. Dabei dürfte es sich um die gleiche Bank handeln, auf die Sie auch die Miete überweisen.
Die Wohnugnsabnahme hat stattgefunden. Es wurde kein Mangel schriftlich festgehalten und gegenseitig betsätigt.
Die Heizugnsangelegenheit ist gelaufen! W+ürde hingegegn in der Wohnung kein Wassser mehr fließen, dann wäre diese wohnung auch unbewohnbar und Sie könnten aus Kosten des Vermieters in ein Hotel ziehen, bis wieder Wasser fließt. Mit den Kosten müßten Sie selbstverständlich in Vorleistung trtetn, bis Sie die vom Vermieter zurückerstritten haben. Folgt man Ihrer Schilderung, so sollten Sie fristgerecht kündigen und sich eine wohnung in einem anständigen haus bei einem anständigen Vermieter suchen. - Hier werden Sie auf lange Sicht nicht froh!

Hallöchen,

gar nicht diskutieren, nimm Dir sofort einen Anwalt bzw. geh in den Mieterschutzbund. Mit dem Vermieter wirst Du nämlich auch noch weiterhin Spaß haben.

Ich musste jetzt auch erst lernen, dass es sehr wohl rechtens ist, dass Deine Hausratversicherung im Fall eines Wasserschadens hinzugezogen wird (war bei uns in der letzten Wohnung genauso), jedoch versucht Dein Vermieter ja, Dich regelrecht über den Tisch zu ziehen.

Und ganz ehrlich: Ich glaube Eurem Wasserversorger definitiv mehr als Deinem Vermieter, also könnt Ihr Euch schon mal drauf einstellen, dass das Wasser abgestellt wird. Das mit der Heizung hätte sich auf entweder mietmindernd oder mit einer Aufwandsentschädigung niederschlagen müssen.

Da ich davon ausgehe, dass das dicke Ende noch kommt, hier mein Rat: So schnell wie möglich raus aus der Bude und wegen Laminat und Schadenersatzforderungen (wegen Heizung) Anwalt. Und den würde ich mir auch nicht alleine nehmen, sondern würde mit den anderen reden und mir als Mietgemeinschaft (zumindest mit dem, mit dem Loch in der Decke) einen Mietrechtanwalt nehmen.

Hallo.

Erst einmal Danke für eure Antworten.

Zum neusten Stand:

Die Wasserwirtschaft hat dem Vermieter eine Frist bis Donnerstag, also morgen eingeräumt.
Nach mehreren Anrufen beim Vermieter, welche mit Fristloser Kündigung drohten, lenkte er vermutlich ein. Er meinte, das er morgen da sei und das Geld bar zahlt, damit die Schulden beim Versorger beglichen sind. Ich glaube es noch nicht, denn er ist berufstätig und der Weg bis hier her sind 370km.

4 Mieter werden, auch wenn das Wasser nicht abgestellt wird, kündigen. Denn die Zahlungsmoral ist nun bekannt. Erst wenn es ernst wird dreht er sich.
3 Mieter haben bereits Kündigung eingereicht. Heißt, 7 Mieter ziehen aus, dies wird wohl der Untergang des Vermieters sein.

Ansonsten ist alles beim Alten.

Werde euch auf dem laufen halten.

suche Dir einen kompetenden Anwalt und ziehe aus !!
Zahle die Miete nur unter Vorbehalt!! Nicht vergessen Mängelschreiben an den Vermieter schicken und Mietminderung androhen! Wenn Du die Miete unter Vorbehalt weiter bezahlst, kannst Du auch im Nachhinein Geld einbehalten bzw. zurückfordern!

m.f.G.

Ciao David,

weiss nicht ob ich alles richtig verstanden habe. Du bist nun Mieter von der alten und der neuen Wohnung? Oder ihr seid nur noch Mieter der 3-Zimmer-Wohnung? Hab ihr zwei Kautionen gezahlt, für die neue Wohnung eine neue? Oder gilt die Kaution für die alte Wohnung als Kaution für die neue?

Ich würde dir zu folgendem raten.

a) kein nachträgliches Übergabeprotokoll unterschrieben. Da würdet ihr Euch ehe nicht mehr einigen können. (Du wartest nicht auf eine Kautionserstatung, oder?)

b) Der Zug für die Versicherungsmeldung ist abgefahren. Nach 4 Monaten würde ich mich nicht mehr wagen das meiner Versicherung zu melden. Das Angebot von dir mit dem Aquarium könnte gegebenfals viell auch ein sprachliches Mißverständis sein. Aber ich würd mcih dahingehend auf keine Diskusion einlassen.

c) Heizung: Auf eine Mietminderung wegen der Heizung würd ich auch verzichten. Mietminderungen sind immer kompliziert und verkomplizieren auch weiter das Verhältnis zum Vermieter. Jetzt nach Monaten hast Du keine legitime Möglichkeit. Bei einem Schaden an der Heizung um die sich der Vermieter ja auch umgehend gekümmert hat muss man auch mit Kullanz reagieren. Wichtig allein ist, dass der Vermieter darum bemüht war den Schaden schnell zu beheben

d) Wasser: Da würd ich in Basprache mit der Hausgemeinschaft schnell mit dem Versorger kontaktieren und ihm ggf anbieten die aktuellen Wasserkosten direkt an den Versorger zu zahlen. Wenn ihr da gemeinsam vorgeht, habt ihr sicher mehr Chancen.
Sollte das Wasser doch abgestellt werden würd ich die die Miete kürzen. Sollte Eurer Mietvertrag eine Kaltmiete ausweisen und Nebenkosten in denen das Wasser enthalten ist, dann würd ich um die Nebenkosten kürzen. Vorsicht, dass ist keine Mietkürzung sondern eher ein Rückbehalt. Sprich ggf zahlt ihr es später an den Vermieter nach.

Hoffe ich konnte dir ein paar Ideen zu deinem Problem geben. Vollkommen und rechtssicher beantworten kann man das so nicht.

Viel Erfolg!
mar

Hallo davidRBG,diese Fragen kann ich leider nicht beantworten.Du wirst dich da an den örtlichen Mieterverein wenden müssen,der Dir konkrete Informationen,und eventuell auch rechtlichen Beistand geben kann.
Mit freundlichen Grüßen karlhans35.