Eine GmbH & Co. KG hat einen alleinigen Geschäftsführer. Dieser wiederum hat seine Frau als Prokuristen berufen.
Meine Fragen hierzu:
a) Kann man eigentlich bei dieser Rechtsform mehrere Prokuristen berufen?
b) Was ist, wenn dem Ehepaar, sprich Geschäftsführer und Prokurist, etwas zustösst? Ist die Firma quasi führungs- und mittellos? Oder kann man das irgendwie regeln, daß eine dritte Person die Führung übernimmt? Sicher kann man das testamentarisch regeln, aber solange wie das Testament nicht rechtlich wirksam ist, ist in diesem Zeitraum die Firma überhaupt überlebensfähig?
Dann noch folgendende Frage:
Nehmen wir mal an, Person A erhält 50% Anteile. Person B und C jeweils 25%. Ist es eigentlich möglich, daß Person A seine 50% auszahlen lässt? Oder ist dies aufgrund der Anteilsmehrheit nicht möglich?
zu a)
eine Prokura ist eine Handlungsvollmacht, die ein Kaufmann (der Inhaber!) an einen Mitarbeiter erteilt. Wie viele Prokuristen er Kaufmann ernennt ist dabei nicht vorgeschrieben
Aber hier wären Begriffe wie „Einzelprokura“ - „Gesamtprokura“ noch zu erwähnen.
zu b)
in deinem Beispiel nennst du einen Geschäftsführer, der seiner Frau Prokura erteilt. Gäbe es noch einen Inhaber (Gesellschafter udgl.) so wären diese bei einem „Unglück“ zur Weiterführung da.
Man könnte beispielsweise für so einen Fall einen Rechtsanwalt o. ä. zur Geschäftsführung beauftragen - sprich, wenn dem Geschäftsführer etwas passiert - dann könnte der RA die Geschäfte (vorübergehend) weiterführen (also den laufenden Betrieb aufrecht erhalten) - So was wird in einem Vertrag detailiert geregelt.
zu deiner „Bonusfrage“)
Eine Gesellschaft wird ja nicht so einfach per Handschlag ins Leben gerufen - zum einen gilt das HGB zum anderen der Gesellschaftervertrag.
Für dieses Vertragswerk sollte ein Rechtsanwalt und/oder Steuerberater hinzugezogen werden.
zu deiner „Bonusfrage“)
Eine Gesellschaft wird ja nicht so einfach per Handschlag ins
Leben gerufen - zum einen gilt das HGB zum anderen der
Gesellschaftervertrag.
kann ich eine gesellschaft (z.b. gbr, ohg, kg) etwa nicht mit handschlag errichten ?