Mehrere Staatsbürgerschaften möglich?

ein Gespräch mit meinem Nachbarn ergab dass er,seine Frau und seine Kinder mehrere Staatsbürgerschaften haben.
Seine Frau ist Schweizerin und Deutsche geworden, der Älteste ist auch Schweizer und Deutscher, mit einer Brasilianerin verheiratet die dann zusätzlich noch die Schweizer SB hat, die Kinder davon sind Schweizer, Deutsche und Brasilianer usw…
Wie ist das bei uns eigentlich geregelt?
Es gibt doch ab dem 18. Lebensjahr nur eine Möglichkeit.
Wird das nicht verfolgt?

Moin auch,

i.A. ist es in D nicht moeglich, mehr. ere Staatsbuergerschaften zu haben. Das heisst aber nur, dass wer die deutsche Staatsbuergerschaft beantragt, eine vorhandene Staatsbuergerschaft eines anderen Staates ablegen muss. Wenn von Geburt an oder ducrch die Gesetzgebung anderer Laender mehrere Staatsbuergerschaften vorhanden sind bleiben die auch.
Beispiel: Meine Tochter ist in den USA als Kind deutscher Eltern geboren. Sie hat beide Staatsbuergerschaften und kann auch beide behalten. Sollte sie z.B. einen Brasilianer heiraten und dadurch, nach brasilianischem Recht, die brasilianische Staatsbuergerschaft erhalten kuemmert das die deutschen Behoerden m.W. nicht.

Ralph

Ja
Hallo,

bei EU-Bürgern und Schweizern wird die Aufgabe der vorherigen Staatsbürgerschaft bei Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit seit einigen jahren nicht mehr verlangt.

&Tschüß
Wolfgang