Habe da eine vielleicht etwas ungewöhnliche Frage. Zwei Menschen, beide Single, beide haben einen Telefonanschluss (-A-der ältere Anschluss- bei Mann und -B- bei der Frau -neuer Anschluss) mit Vertragsbindung. Es wird geheiratet und zusammengezogen. Welche der Anschlüsse hat Vorrang, oder müssen beide bezahlt weden?
Die andere Situation, beide ziehen in ein Haus welches Ihnen gehört und dort bereits einen dritten Anschlus -C- (der jungste von allen) haben. Wie kann man die Situation lösen um nur einen Vertrag zu haben? Wäre es möglich die Telefonnummer vom Anbieter -C- zu behalten und den ältesten Anschlus nutzen?
Welche Mindestvertragslaufzeiten gibt es denn bei den Anschlüssen?
Die wird einzuhalten sein, wenn am neuen Wohnort die Möglichkeit besteht den alten Vertrag dort weiter zu nutzen.
Bei einem Umzug besteht kein Sonderkündigungsrecht wenn man den ANschluss mitnehmen könnte.
Gruß
Peter
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Auch eine Heirat ist kein Sonderkündigungsrecht?
Anschluss) mit Vertragsbindung. Es wird geheiratet und
zusammengezogen. Welche der Anschlüsse hat Vorrang, oder
müssen beide bezahlt weden?
Einer von beiden kann regulär gekündigt werden. Welche Frist dabei einzuhalten ist, ergibt sich aus den Verträgen. Beim rosaroten Riesen sind es meines wissens einige Werkstage, ich war mal bei einem Privatanbieter Kunde, da konnte ich nur zum Quratalsende kündigen.
jungste von allen) haben. Wie kann man die Situation lösen um
nur einen Vertrag zu haben?
Siehe oben.
Wäre es möglich die Telefonnummer
vom Anbieter -C- zu behalten und den ältesten Anschlus nutzen?
Das hängt vom Anbieter ab.
Auch eine Heirat ist kein Sonderkündigungsrecht?
wieso sollte das ein Sonderkündigungsrecht geben? Was kann der Provider dafür, das ihr heiratet?`und man wacht ja nicht einfach morgens auf und ist verheiratet …ok ok. das passiert einem in deutschland nicht 
gruss