nach meinem Wissen sind Dr. und Prof. Bestandteile des Namens, gehören also zu
ihm. Dipl.-Verwaltungswirtin (wie immer man das abkürzt), kommt davor, also:
„Frau (Dipl.-Verwaltungswirtin) Prof. Dr. Mustermann“ in der Adresse,
„Sehr geehrte Frau Professor“ in der Anrede. Der Prof setzt den Dr. voraus, also
lässt man ihn in der Anrede weg, ebenso den Abschluss der berufsausbildung
(gehört mnicht zum Namen, außer in Österreich vielleicht - „Herr Inschinär“
Grüße
Bolo2L
der diese Probleme nicht hat, weil titellos
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
nach meinem Wissen sind Dr. und Prof. Bestandteile des Namens,
Einem weitverbreiteten Vorurteil zum Trotz werden weder Dr.- noch Prof.-Titel zu Namensbestandteilen.
Die Abkürzung „Dr.“ kann auf Antrag in Personalausweis und Reispass aufgenommen werden, aber das war’s dann auch.
Natürlich kein rechtlicher Anspruch
Hallo Wolfgang,
natürlich meinte ich „Bestandteil des Namens“ nicht im rechtlichen Sinne als
Anspruch. Es dreht sich ja nur um eine möglichst höfliche Adresse/Anrede für
einen Brief. Und da ist es durchaus üblich, akademische Grade wie Prof. und Dr.
im Zusammenhang mit dem Namen zu sehen; nicht aber (bei der Anrede) auch
unbedingt die durch Abschlussprüfung in der Berufsausbildung erworbenen
Bezeichnungen wie Dipl.-Ing. oder gar Ing. (FH).
Gruß
Bolo2L
zu unterscheiden ist noch zwischen Anrede und Adresse.
In der Adresse werden für gewöhnlich alle Berufsbezeihnung und akademische Grade angegeben (z.B. Frau Dipl. Verwaltungswissenschaftlerin Prof. Dr. Maria Mustermann). In der Anrede nur der höchste Grad (z.B. Frau Professor Mustermann). Der Grad wird in der Anrede darüberhinaus meist weggelassen, wenn man selbst den gleichen Grad besitzt. In bestimmten Fällen, etwa bei Amtsbezeichnungen, wird in der Anrede auch der Name weggelassen (z.B. Herr Bundespräsident, Frau Oberbürgermeisterin, Herr Bischof).
richtig lustig wird es dann, wenn noch Adelstitel hinzukommen. Wenn Du häufiger damit zu tun hast, lohnt vielleicht die Anschaffung eines Protokollführers.
Ergänzung: in der Adresse können Berufsbezeichnungen auch hinter den Namen gesetzt werden (z.B. Frau Prof. Dr. Maria Mustermann, Dipl. Verwaltungswirtin)