Mehrfach-Knöllchen

Hallo,

ich habe mal eine Frage zum Ordnungswidrigkeitenrecht.
Angenommen, bei einem Roller ist der TÜV abgelaufen. Dies bemerkt ein
Ordnungsamtler und der Halter des Fahrzeugs erhält eine Knolle. Kann
man dann beispielsweise am nächsten Tag, bevor man es zum TÜV
schafft, ein zweites Knöllchen ebenfalls wegen des abgelaufenen TÜVs
ergehen? Oder ist das unzulässig?
Wäre es sogar denkbar, dass die Knöllchen unterschiedlich hohe
Bußgelder aufweisen, beispielsweise weil es im Ermessen der Behörde
liegt?

Vielen Dank im voraus für sachdienliche Hinweise sagt

Jaschiii

Hoi Jaschii!

Da Du Student der Rechtswissenschaften bist, gehe ich davon aus, dass es sich um eine rein akademische Frage handelt :smile:

Rein nach bürgerlichem Rechtsempfinden:
JA!
Warum auch nicht??
Da gibt es eine OWi, wegen fehlendem TÜV - soweit o.k.
und was macht der Besitzer, statt den Roller umgehend zur HU vorzustellen???
Er belässt den Roller weiterhin im öffentlichen Strassenraum, bewegt ihn ggfs. sogar.
Fazit: die Strafe war noch nicht hoch genug, er hat nix gemerkt!

das war jetzt so rein bürgerlich gedacht…

LG Ulli

Hallo,

normalerweise wird bei abgelaufenem Tüv eine Mängelkarte ausgestellt.
Das KFZ muss dann innerhalb einer Woche vorgeführt werden.
Wird man am nächsten Tag deswegen nochmal angehalten, zeigt man eigentlich nur die Karte vor, so das sich die Frage garnicht stellt.

Gruß
Rocco

Naja, aber wenn wie in diesem Fallkonstrukt die beiden Knöllchen unmittelbar aufeinander folgen, sagen wir mit 1 Tag Abstand, dann hatte der Halter u.U. noch keine Möglichkeit, das kfz zur HU zu bringen.

Ich hab ein Moped, da ist der Tüv schlauerweise im Februar fällig. Zu der Jahreszeit denke ich meistens noch nichtmal ans fahren, geschweige denn an den Tüv. Einmal hab ich im Frühjahr ein Knöllchen im Lenker gefunden, das vor lauter Regen schon ganz verwaschen war – war ne „Tüv-Mahnung“.
In der Zeit, in der ich das Knöllchen nicht bemerkt habe, hätte ich nach dieser bürgerlichen Denke wahrscheinlich 10 Knöllchen kriegen können.

Hallo Rocco,

danke für Deine Antwort. Allerdings bin ich mir a) nicht sicher, ob
Politessen Mängelkarten bei sich führen und b) habe ich sowas für ein
Zweirad noch nie gesehen. Aber im Prinzip hast Du Recht.
Nur: in meinem fiktiven Fall war es nur eine Knolle, keine
Mängelkarte…

Gruß - Jaschiii

Hallo Ulli,

Rein nach bürgerlichem Rechtsempfinden:
JA!
Warum auch nicht??
Da gibt es eine OWi, wegen fehlendem TÜV - soweit o.k.
und was macht der Besitzer, statt den Roller umgehend zur HU
vorzustellen???
Er belässt den Roller weiterhin im öffentlichen Strassenraum,
bewegt ihn ggfs. sogar.
Fazit: die Strafe war noch nicht hoch genug, er hat nix
gemerkt!

Was Du schriebst, ist logisch und nachvollziehbar. Nur: Dass, was
Vovin schrieb stimmt auch. Und ich finde es nicht gerechtfertigt,
zwei Mal zu zahlen für das selbe Vergehen, obwohl es sich um
diesselbe Tat handelt, wenn Du weisst, was ich meine.
Ich hab´ halt leider keinen Plan im OWI-Recht, deshalb dacht ich, es
könnte jemand eindeutig belegen. Denn beide Varianten erscheinen
denkbar.

Gruß - Jaschiii

Hi,

ich glaub das Rechtsbrett wird nach dem Witzbrett eines meiner neuen Lieblingsbretter :smile:

Rein nach bürgerlichem Rechtsempfinden:
JA!
Warum auch nicht??

Also der Amtmann steht da so und vergibt ein Knöllchen. Kuck kurz zur Seite. AHA, schon wieder einer ohne TUV. Kuck kurz zur Seite. AHA, schon wieder einer ohne TUV. Kuck kurz zur Seite. AHA, schon wieder einer ohne TUV. uswuswusw
Nach einer durchschnittlichen Tagesarbeitszeit von 8h ist der Gemeindehaushalt erfolgreich saniert. Das kann nicht sein, oder?

Viele Grüße,
J~

Naja, aber wenn wie in diesem Fallkonstrukt die beiden
Knöllchen unmittelbar aufeinander folgen, sagen wir mit 1 Tag
Abstand, dann hatte der Halter u.U. noch keine Möglichkeit,
das kfz zur HU zu bringen.

Also ich bin langsam auf die Lösung richtig gespannt.
Im Grunde wird er für das gleiche Vergehen mehrfach bestraft… irgendwie richtig, aber er nutzt nun sein nicht strassenverkehrskonformes Fahrzeug (ist es eigentlich versichert, wenn es ohne TÜV am Strassenverkehr teilnimmt??) mehrfach.

Sonst könnte ich mir ja die HU ganz sparen und lustig mit Mängelkarte winkend durch die Gegend fahren… irgendwie sträubt sich da in mir etwas…

könnte ja auch sein, dass die „vergessene“ HU durchaus einen Grund hat… nur eben im Moment das Geld für die Reparatur fehlt???

Irgendwie hat man ja nun zwei Jahre Zeit, um sich innerlich auf den nächsten HU-Termin vorzubereiten, für die Untersuchung selbst steht dann ein ganzer Monat zur Verfügung… na ja, und wer das dann auch noch nicht schafft, der darf einfach nicht fahren… Also für mich ist das logisch…

Ulli, die gerade einen Elternaufstand miterlebt hat, weil der Schulausflug mit einem Bus ohne gültige Plaketten durchgeführt werden sollte… na ja… wenn der Busfahrer jetzt eine Mängelkarte gehabt hätte … also dann hätte er ja fahren können, weil er die Strafe ja schon am Tag vorher bezahlt hatte…