Mehrfach Transferleistungen beantragen und beziehen?

Hi,

ich lese gerade diese Pressemeldung der Bundespolizei: http://www.presseportal.de/polizeipresse/pm/50066/29…

„(…) Der 21-Jährige war unter 17 verschiedene Personalien in Deutschland registriert.(…)“

Ist es theoretisch denkbar dass er auch 17x Transferleistungen bekommt? Welche Mechanismen greifen bei uns um das auszuschliessen?

Gruss
K

Es gibt die persönliche Identnummer beim Finanzamt.
Die ist eindeutig.
Sonst weiss ich keine Lösung

FS

Hallo,

die persönliche Identnummer wird an Ausländer im Asylverfahren nicht vergeben.

Im Asylverfahren befindliche Personen werden erkennungsdienstlich behandelt und erhalten erst dann staatliche Leistungen, wenn die Identität eindeutig geklärt ist.

Bei 17 unterschiedlichen Identitäten ist die Entdeckungsgefahr immens und das Asylverfahren wird dann aufgrund der Straftaten abgelehnt und der Asylant kommt in Abschiebehaft.
Bei Wiedereinreise wird er durch erkennungsdienstliche Überprüfung festgesetzt, wird vermutlich einen Teil der Strafe absitzen müssen und kommt dann erneut in Abschiebehaft.

Dies sind extreme Einzelfälle, welche „vernachlässigbar“ sind.

lG

Hallo,

die persönliche Identnummer wird an Ausländer im Asylverfahren nicht vergeben.

Sind das die einzigen Menschen, die Sozialleistungen irgendeiner Art beziehen können? Ich kann mich da noch an die vielen Beschäftigten im öD erinnern, die ganz aus Versehen und ohne es zu merken zweimal Kindergeld für ihre Kinder bezogen haben. Da hatte wohl der Datenabgleich nicht funktioniert, auch ohne das falsche Identitäten genutzt worden sind. Wieviel leichter muss sowas dann wohl mit falschen und noch höherer krimineller Energie sein?

Im Asylverfahren befindliche Personen werden erkennungsdienstlich behandelt und erhalten erst dann staatliche Leistungen, wenn die Identität eindeutig geklärt ist.

Bis dahin müssen sie hungern und unter der Brücke schlafen?

Bei 17 unterschiedlichen Identitäten ist die Entdeckungsgefahr immens und das Asylverfahren wird dann aufgrund der Straftaten abgelehnt und der Asylant kommt in Abschiebehaft.

Und wenn ihm zu Hause die Todesstrafe droht?

Bei Wiedereinreise wird er durch erkennungsdienstliche Überprüfung festgesetzt, wird vermutlich einen Teil der Strafe absitzen müssen und kommt dann erneut in Abschiebehaft.

Und wenn ihm zu Hause die Todesstrafe droht.

Dies sind extreme Einzelfälle, welche „vernachlässigbar“ sind.

Ja, ich denke gerade weil es vernachlässigbar ist, sollte im Grunde gar kein Aufwand betrieben werden sowas überhaupt zu überprüfen.

Grüße