Mehrfach versichert

Hallo!

Ein Versicherungsnehmer schließt zwei Haftpflichtversicherungen (bei verschiedenen Versicherern) ab. Dann tritt ein Haftpflichtfall ein, für den jeder Versicherer jedenfalls dann voll aufkommen müsste, wenn nur bei ihm eine Versicherung bestünde. Was gilt aber nun, da tatsächlich zwei Versicherungen existieren? Ist mit der Leistung des einen Versicherers für den Versicherten der Schaden entfallen, so dass der andere Versicherer nicht mehr zahlen muss? Oder macht der Versicherte ein Plusgeschäft, weil er die zweite Zahlung erhält, sie aber nicht an den Geschädigten weiterleiten muss? Wird ein solcher Fall im Gesetz oder in den üblichen Geschäftsbedingungen überhaupt geregelt?

Ich habe ein extra einfaches Beispiel gewählt, aber die Frage kann auch komplexer sein. Es wäre doch z.B. möglich (oder etwa nicht?), zwei Zahnzusatzversicherungen abzuschließen, um vollen Kostenersatz zu erlangen. Wenn die beiden Versicherungen nun nicht nur unterschiedlich hohe Deckung übernehmen, sondern womöglich noch verschiedene Leistungen übernehmen, könnte das recht kompliziert werden.

Mir geht es konkret auch tatsächlich um eine Zahnzusatzversicherung. Ich habe eine, die aber nicht allzu viel übernimmt, weswegen ich nun überlege, ob ich nur den Anbieter wechsle oder vielleicht einfach eine weitere Versicherung abschließe, damit die Kosten ganz gedeckt werden, oder aber, was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, ich gar noch Gewinn einfahre.

Ich freue mich über sachkundige Antworten und bedanke mich im Voraus.

Benvolio

Hallo…

wenn es sich um eine Kranken-Zusatzversicherung handelt,
ist die Sache sehr einfach.

In jedem Antrag zur KV steht, bestehen bereits andere KV-Zusatzversicherungen.
Hier müssen die bestehenden eingetragen werden.

Wenn dies nicht getan wird, ist der 2. Versicherer von der Erstattung befreit.
Sie haben auch keinen Anspruch, dass die überflüssigen Beiträge zurück gezahlt werden.

Gruß

Hallo,

da du hier mehrereSparten ansprichst, antwort ich ganz allgemein. Mehrfachversicherungen sind möglich solange man nicht mehr Erstattungen erhalten will, als man an Aufwendungen gehabt hat. Also: Jeden Versichererdarüber informieren, dass das Risiko mehrfach versichert ist, dann wird das bei der Regulierung eines Versicheurngsfalles berücksichtigt.

Gruß

Nordlicht

Mehrfachversicherungen sind nicht verboten, aber man darf keine höhere Erstattung erhalten als man Schaden gehabt hat.

Konkret für Zahnversicherungen: Manchmal, aber nicht unbedingt, schließen die Tarifbedingungen das Bestehen einer weiteren entsprechenden Versicherung aus. Angegeben werden müssen sie beim Abschluss der zweiten und weiteren Versicherung immer.

Wenn mehrere Zahnversicherungen bestehen, was also durchaus passieren kann, darf man auch mehrere in Anspruch nhemen, aber nicht mehr als 100% der Kosten erhalten.

Hallo Benvolio,

bei der Haftpflichtversicherung ist die Sache eindeutig. Da es sich um eine typische Schadenversicherung handelt, besteht nach Regulierung durch den ersten Versicherer kein regulierungsfähiger Schaden mehr. Reichst du ihn trotzdem doppelt ein und freust dich über den „Gewinn“, kannst du dich anschließend mit dem Strafrecht beschäftigen :wink:

In der Krankenversicherung gilt, sofern ein Antrag vom zweiten Versicherer angenommen wird und beim ersten keine Obliegenheit auf Nachmeldung besteht, zumindest das Bereicherungsverbot. Guckste hier …

http://dejure.org/gesetze/VVG/200.html

Viele Grüße
oscar.