Hallo!
Ein Versicherungsnehmer schließt zwei Haftpflichtversicherungen (bei verschiedenen Versicherern) ab. Dann tritt ein Haftpflichtfall ein, für den jeder Versicherer jedenfalls dann voll aufkommen müsste, wenn nur bei ihm eine Versicherung bestünde. Was gilt aber nun, da tatsächlich zwei Versicherungen existieren? Ist mit der Leistung des einen Versicherers für den Versicherten der Schaden entfallen, so dass der andere Versicherer nicht mehr zahlen muss? Oder macht der Versicherte ein Plusgeschäft, weil er die zweite Zahlung erhält, sie aber nicht an den Geschädigten weiterleiten muss? Wird ein solcher Fall im Gesetz oder in den üblichen Geschäftsbedingungen überhaupt geregelt?
Ich habe ein extra einfaches Beispiel gewählt, aber die Frage kann auch komplexer sein. Es wäre doch z.B. möglich (oder etwa nicht?), zwei Zahnzusatzversicherungen abzuschließen, um vollen Kostenersatz zu erlangen. Wenn die beiden Versicherungen nun nicht nur unterschiedlich hohe Deckung übernehmen, sondern womöglich noch verschiedene Leistungen übernehmen, könnte das recht kompliziert werden.
Mir geht es konkret auch tatsächlich um eine Zahnzusatzversicherung. Ich habe eine, die aber nicht allzu viel übernimmt, weswegen ich nun überlege, ob ich nur den Anbieter wechsle oder vielleicht einfach eine weitere Versicherung abschließe, damit die Kosten ganz gedeckt werden, oder aber, was ich mir aber irgendwie nicht vorstellen kann, ich gar noch Gewinn einfahre.
Ich freue mich über sachkundige Antworten und bedanke mich im Voraus.
Benvolio