Hallo, hallo,
man angenommen, ein Arbeitnehmer hat eine betriebsbedingte Kündigung zum 30.03.13 bekommen und per Arbeitsgericht wurde vereinbart, dass es eine Abfindung gibt, in Form von 3 weiteren Gehältern, sich also die Kündigungfrist verlängert auf den 30.06.13, bei einer 100% Freistellung.
Nun findet der Arbeitnehmer recht schnell einen neuen Arbeitsplatz, ab dem 01.04.13 und es wird ein neuer Arbeitsvertrag abgeschlossen.
Liegt nun eine klassische Doppelbeschäftigung vor, so dass ein Arbeitsverhältnis mit Steuerklasse 1 und eines mit 6 abgerechnet wird oder ist dies keine Mehrfachbeschäftigung durch die Freistellung?
Vielen Dank für Euer Wissen.
Elke