Mehrfachbeschäftigung

Hallo zusammen,

folgende Frage:
Muss ein Arbeitgeber bereits abgeschlossene Lohnabrechnungen korrigieren, wenn bei der zweiten Tätigkeit im Rahmen einer Mehrfachbeschäftigung plötzlich rückwirkend das Gehalt so erhöht wurde, dass plötzlich die BBMG in der KV/PV überschritten wird?

Hallo,

wenn zwei Beschäftigungen in der Summe die Beitragsbemessungsgrenzen übersteigen, sind trotzdem aus beiden Entgelten in voller Höhe (also jeweils bis BBG) die Beiträge zu zahlen. Die Krankenkasse prüft dann den Beitragsausgleich nach § 22 SGB IV. Es mich sich also keiner versuchen da anteilige BBG´en auszurechnen.

In Anbetracht des Beitragsausgleichs wäre eine Rückrechnung sogar noch falsch.

Grüße
S_E