Hallo zusammen,
Frau A arbeite bei Familie F als Kinderfrau auf 400-Euro-Basis. Frau A müsse am Fuss operiert werden wegen eines Überbeins. Während der Rekonvaleszenz, angedachte 4 Wochen, bekomme Frau A natürlich weiterhin ihren Lohn. Einige Zeit später, nehmen wir an, ca. 6 Monate, hat sich das Überbein wieder gebildet, Frau A muss nochmals operiert werden und fällt dann wieder 4 Wochen aus.
Ist das dann:
a) dieselbe Krankheit, sprich nach 2 Wochen erhält sie kein Gehalt mehr von F sondern von der Krankenkasse oder
b) einen neue Krankheit und die Lohnfortzahlung beträgt 6 Wochen
fragende Grüße,
Ralph
Hi!
Einige
Zeit später, nehmen wir an, ca. 6 Monate,
Ähm - das ist jetzt ein wenig blöde, da diese 6 Monate eine Grenze sein können.
Was heißt denn cirka in Deinem Beispiel genau?
a) dieselbe Krankheit, sprich nach 2 Wochen erhält sie kein
Gehalt mehr von F
Wenn es innerhalb eines Zeitraums von 6 Monaten fällt, dann ist es mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit (was ein AG nicht beurteilen kann, das muss dann die Krankenkasse) eine Erkrankung, die in ursächlichem Zusammenhang mit der vorangegangenen steht.
Dann werden in der Tat die 4 Wochen auf die laufende Erkrankung angerechnet, und die Lohnfortzahlung endet nach 2 Wochen.
sondern von der Krankenkasse
Das eher nicht, da bei einem Minijob kein Krankgengeldanspruch entsteht.
Gruß
Guido
Hallo Guido,
da im angenommenen Fall die zweite OP noch nicht durchgeführt ist und auch noch kein Termin bekannt ist könnendie 6 Monate noch nicht genauer eingegrenzt werden. Aber danke, deine Antwort hilft schon viel weiter.
Ralph