Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen.
1.) gewöhnlicher Maklervertrag
Hier gibt es kein Zeitlimit. Der Auftraggeber kann soviele Makler wie er will einschalten. Derjenige, der das Objekt verkauft, bekommt seine Provision. Unten dazu mehr. Der Nachteil dieser Variante ist der, dass viele Makler viel Wirbel machen. Steht die Immobilie in 25 Portalen, wird sie eher uninteressant. Wenn ich auf die Suche nach einem Haus gehen würde und eine solche Immobilie entdecke, würde ich erst einmal abwarten. Viele Köche verderben den Brei, richtig hinterher wird keiner der Makler sein. Einfach nur eine Annonce aufgeben und warten, dass ein Fisch anbeißt.
2.) Alleinauftrag
Hier verpflichtet sich der Auftraggeber für eine festgelegte Zeit, nur diesen einen Makler mit der Vermarktung zu betrauen. Im Gegensatz zum vorhergehenden Vertrag kann der Makler unter Druck gesetzt werden. Stellt dieser bloß eine Annonce in ein Portal und eine Zeitung, kann der Vertrag wegen Untätigkeit gekündigt werden. Umgekehrt ist es freilich so, dass der Auftraggeber, geht er über einen anderen Makler (bei aktuellem Alleinauftrag!), gegenüber dem Makler provisionspflichtig wird, wenn ein anderer Makler das Objekt verkauft. In diesem Falle ist es allerdings so, dass der Verkäufer doppelt zahlen darf. Auf eigene Faust darf er allerdings das Objekt vermarkten. Bei dieser Form gibt es also auch Vorteile, da der Makler zur Arbeit verpflichtet wird. Oder er geht das Risiko ein, das Objekt wegen Untätigkeit zu verlieren.
3.) qualifizierter Alleinauftrag
Hier ist alles wie beim Alleinauftrag, allerdings verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Interessenten zum Makler weiterzuleiten. Sowas macht oft Sinn bei Vermietern, die den Makler mit der Auswahl der Interessenten belasten.
Nun mal etwas zum Preis. Grundsätzlich wird der Preis vom Verkäufer festgelegt. Der Makler kann lediglich beratend zur Seite stehen, da er eine gewisse Marktkenntnis besitzuen sollte. Wenn Käufer und Verkäufer später in der Preisverhandlung einen tieferen oder höheren Preis finden, bekommt der Makler auf dieser Basis trotzdem seine Provision.
Der Job des Maklers ist nicht die Preisverhandlung, sondern die Zusammenführung von Käufer und Verkäufer! Und wenn er vor 3 Jahren einen Interessenten für eine Immobilie akquiriert hat und dieser erst jetzt kauft, hat der Makler seine Provision verdient, weil er die Gegenleistung erbracht hat. Wer damit ein Problem hat, sollte eben nicht zum Makler gehen.
Und ist ein Interessent in der Situation, dass er eine ihm bekannte Verkaufsabsicht zu einer Immobilie kannte, als er den Makler besuchte, sollte er aus eigenem Interesse den neuen Makler mitteilen, dass er über diese Absicht schon informiert war. Dazu hat der alte Makler einen Objektnachweis unterschreiben lassen, der mehr als deutlich macht, dass hier jemand schneller war.
Dann ergibt sich auch die Frage des Alleinauftrages: Makler B
hat einen Alleinauftrag, soll aber auf seine Ansprüche
verzichten, weil sich vor ihm schon Makler A erfolglos an dem
Objekt versucht hat und der Käufer deshalb das Objekt schon
kannte. Das erscheint ziemlich unsinnig.
Das ist nicht unsinnig. Wenn Makler A das Objekt nicht losbekommen hat, wird der Vertrag gekündigt oder läuft aus bzw. wird nicht verlängert.
Hat der nun einen Interessenten gefunden, hat er seinen Job getan.
Kommt dieser Interessent nach 3 Jahren zu Makler B und sagt diesem, dass er dieses Objekt schon kennt, ist es an Makler B, hier etwas vom Kuchen zu retten. In solch einem Fall wird der mit Makler A ein Gemeinschaftsgeschäft versuchen, bei dem sie sich die Provision aufteilen. Mit dem Alleinauftrag verpflichtet sich doch der Verkäufer nur während der Vertragslaufzeit, weitere Makler nicht zu beauftragen.
Ach ja, es geht übrigens um das Land Brandenburg, d.h. die
Provision zahlt ohnehin der Käufer allein.
Das ist nicht zwingend richtig. Wenn der Makler einen Vertrag mit dem Verkäufer macht, in welchem sich der Verkäufer zur Provisionszahlung verpflichtet, ist das so. Es gibt auch in Brandenburg Verträge, wo beide Seiten Provisionen zahlen.
Die Frage ist nur, wie es der Makler schafft, seine Argumentation durchzusetzen. Sicher wird es so sein, dass die meisten Verträge in diesem Muster gestrickt sind, aber Vertragsfreiheit ist nun mal vorhanden.
Eigentlich ist dieses Thema ganz einfach
Gruß, hirse