Mehrfache Maklercourtage?

Hallo,

auf der Seite eines Immobilienmaklers wird dem Verkäufer empfohlen, mit dem Makler einen Alleinauftrag abzuschließen, da sonst der Käufer Gefahr liefe, mehrere Makler bezahlen zu müssen. Meine erste Idee ist, dass hier Verunsicherung geschaffen werden soll, um potentielle Verkäufer als Vertragspartner zu binden. Inzwischen habe ich herausgefunden, dass diese Behauptung von immobilienscout24.de stammt und von allen möglichen Maklern übernommen wird.
(http://www.immobilienscout24.de/de/gewerbe2/dienstle…)

Scheinbar ist die Sache nicht von vornherein von der Hand zu weisen. Beispiel:

Makler A bietet per E-Mail einem Interessenten ein Grundstück an. Es kommt zur Besichtigung, aber nicht zum Kauf.

Einige Monate später bietet Makler B dem gleichen Interessenten das gleiche Grundstück zu einem geringeren Preis an.

Ob Makler A seinerseits noch in der Angelegenheit tätig ist oder sich inzwischen von dem Grundstück verabschiedet hat, ist unbekannt. Welcher Provisions- oder sonstige Anspruch stünde dem Makler A bei Abschluss eines Kaufvertrages denn zu, wenn er zwar den Interessenten nicht mehr kontaktiert, aber allgemein

a) das Grundstück noch vermittelt, jedoch mit dem alten (höheren Preis)
b) das Grundstück noch vermittelt und jetzt ebenfalls den geringeren Preis angibt
c) das Grundstück nicht mehr auf seiner Liste hat, aber sich evtl. auf seinen früheren Nachweis beruft

Gibt es den Fall, dass ein Käufer zwei Makler bezahlen muss, und falls ja, müssen die sich die Courtage teilen oder bekämen beide den vollen Satz?

Gruß, hirse

Hallo,

Hallo,

auf der Seite eines Immobilienmaklers wird dem Verkäufer
empfohlen, mit dem Makler einen Alleinauftrag abzuschließen,
da sonst der Käufer Gefahr liefe, mehrere Makler bezahlen zu
müssen. Meine erste Idee ist, dass hier Verunsicherung
geschaffen werden soll, um potentielle Verkäufer als
Vertragspartner zu binden. Inzwischen habe ich herausgefunden,
dass diese Behauptung von immobilienscout24.de stammt und von
allen möglichen Maklern übernommen wird.

…und völliger Quatsch ist wenn man Verträge ordentlich liest!
Mehr dazu weiter unten:smile:

Gibt es den Fall, dass ein Käufer zwei Makler bezahlen muss,
und falls ja, müssen die sich die Courtage teilen oder bekämen
beide den vollen Satz?

Gruß, hirse

Den Fall gibt es nur, wenn ein Makler einen Vertrag unterschreiben lässt in dem er auch bei Nichtabschluss eine Courtage oder Aufwendungsersatz erhält!

Aber: Wofür benötigst du mehrere Makler? Der Artikel bei Immoscout sagt nämlich noch etwas viel wichtigeres: Kein Makler hat die Pflicht etwas für den Verkauf zu unternehmen! Das sollte deine Sorge sein!
Es gibt nichts schlimmeres als das 3 Makler einen Allgemeinauftrag erhalten, alle kein Geld investieren und das Objekt nur bei Immoscout einstellen. Schlechtestenfalls hast du dann 3 mal dein Objekt untereinander und womöglich noch mit 3 verschiedenen Preisen (weil die letzte Preisminderung nicht bei allen angekommen ist).

Nimm einen Makler, am besten jemanden der dir empfohlen wird (z.b. von einem Notar)und lass ihn für dich arbeiten. Hat zum einen den Vorteil, das der Makler auch aktiv werden muß und zum anderen, dein Objekt wird durch diese Anbietung über mehrere Wege nicht am Markt „verbrannt“!

Gruß,
Peter

Hallo,

Den Fall gibt es nur, wenn ein Makler einen Vertrag
unterschreiben lässt in dem er auch bei Nichtabschluss eine
Courtage oder Aufwendungsersatz erhält!

Aber: Wofür benötigst du mehrere Makler? Der Artikel bei
Immoscout sagt nämlich noch etwas viel wichtigeres: Kein
Makler hat die Pflicht etwas für den Verkauf zu unternehmen!
Das sollte deine Sorge sein!
Es gibt nichts schlimmeres als das 3 Makler einen
Allgemeinauftrag erhalten, alle kein Geld investieren und das
Objekt nur bei Immoscout einstellen. Schlechtestenfalls hast
du dann 3 mal dein Objekt untereinander und womöglich noch mit
3 verschiedenen Preisen (weil die letzte Preisminderung nicht
bei allen angekommen ist).

Nimm einen Makler, am besten jemanden der dir empfohlen wird
(z.b. von einem Notar)und lass ihn für dich arbeiten. Hat zum
einen den Vorteil, das der Makler auch aktiv werden muß und
zum anderen, dein Objekt wird durch diese Anbietung über
mehrere Wege nicht am Markt „verbrannt“!

Gruß,
Peter

Hier geht es wohl mehr um den Käufer, nicht um den Verkäufer. Wer als Verkäufer so einfältig ist und drei Makler für ein Objekt beauftragt, zahlt im schlimmsten Fall völlig zu Recht dreimal Provision. Deswegen heißt das Ding Alleinauftrag. Und hier muss der Makler aktiv werden, um einen Anspruch auf Provision zu haben. Alleinaufträge haben immer eine vereinbarte Laufzeit, die bei Untätigkeit des Maklers gekündigt werden können.
Aber interessant ist die Frage trotzdem. Kommt der Käufer zu einer Besichtigung, die Makler A durch einen einfachen Maklervertrag zum Preis von 150.000€ organisiert hat und stellt fest, dass der Preis zu hoch für ihn ist. Der Makler lässt sich aber einen Objektnachweis unterschreiben, der den Interessenten verpflichtet, im Erfolgsfall eine Provision in der vereinbarten Höhe zu zahlen.
Kommt der Käufer nun durch eine mehr oder weniger anonyme Annonce wieder zu diesem Objekt über Makler B zu 130.000€, muss er diesem Makler mitteilen, dass er dieses Objekt schon vorher kannte. Damit verliert der Makler wahrscheinlich seine Provisionsansprüche.
Spielt der Interessent aber nun Mäuschen und schweigt still, könnte es dann doch Problemchen geben.
Einen Beweis, dass der Interessent von den Verkaufsabsichten wusste, dürfte die Korrespondenz mit Makler A sein. Der wird ziemlich sicher eine Kopie des Objektnachweises bereitstellen :wink:

Mehrfache Maklercourtage?
Nein, ich will nicht verkaufen, meine Sicht ist die des Interessenten. Und die Frage ist nach wie vor offen: Wer bekommt welche Provision?

Zunächst mal müsste es ja ein Zeitlimit geben, denn mit welcher Berechtigung sollte ein Makler Provision für ein Objekt verlangen, das er vor drei Jahren zu einem überhöhten Preis angeboten hat und nicht losgeworden ist, während der neue Makler leer ausgeht. Falls der erste Makler längst abgesprungen ist, hat er ja auch gar keine Vertragsbindung mehr zum Verkäufer.

Dann ergibt sich auch die Frage des Alleinauftrages: Makler B hat einen Alleinauftrag, soll aber auf seine Ansprüche verzichten, weil sich vor ihm schon Makler A erfolglos an dem Objekt versucht hat und der Käufer deshalb das Objekt schon kannte. Das erscheint ziemlich unsinnig.

Vielleicht hat ja noch jemand hier eine Idee zu den im Ausgangsposting genannten drei Varianten. Davon abgesehen werde ich mal bei Immobilienscout nachfragen, was es mit der fraglichen Behauptung auf sich hat.

Ach ja, es geht übrigens um das Land Brandenburg, d.h. die Provision zahlt ohnehin der Käufer allein.

Gruß, hirse

Es gibt verschiedene Arten von Maklerverträgen.
1.) gewöhnlicher Maklervertrag
Hier gibt es kein Zeitlimit. Der Auftraggeber kann soviele Makler wie er will einschalten. Derjenige, der das Objekt verkauft, bekommt seine Provision. Unten dazu mehr. Der Nachteil dieser Variante ist der, dass viele Makler viel Wirbel machen. Steht die Immobilie in 25 Portalen, wird sie eher uninteressant. Wenn ich auf die Suche nach einem Haus gehen würde und eine solche Immobilie entdecke, würde ich erst einmal abwarten. Viele Köche verderben den Brei, richtig hinterher wird keiner der Makler sein. Einfach nur eine Annonce aufgeben und warten, dass ein Fisch anbeißt.
2.) Alleinauftrag
Hier verpflichtet sich der Auftraggeber für eine festgelegte Zeit, nur diesen einen Makler mit der Vermarktung zu betrauen. Im Gegensatz zum vorhergehenden Vertrag kann der Makler unter Druck gesetzt werden. Stellt dieser bloß eine Annonce in ein Portal und eine Zeitung, kann der Vertrag wegen Untätigkeit gekündigt werden. Umgekehrt ist es freilich so, dass der Auftraggeber, geht er über einen anderen Makler (bei aktuellem Alleinauftrag!), gegenüber dem Makler provisionspflichtig wird, wenn ein anderer Makler das Objekt verkauft. In diesem Falle ist es allerdings so, dass der Verkäufer doppelt zahlen darf. Auf eigene Faust darf er allerdings das Objekt vermarkten. Bei dieser Form gibt es also auch Vorteile, da der Makler zur Arbeit verpflichtet wird. Oder er geht das Risiko ein, das Objekt wegen Untätigkeit zu verlieren.
3.) qualifizierter Alleinauftrag
Hier ist alles wie beim Alleinauftrag, allerdings verpflichtet sich der Auftraggeber, alle Interessenten zum Makler weiterzuleiten. Sowas macht oft Sinn bei Vermietern, die den Makler mit der Auswahl der Interessenten belasten.

Nun mal etwas zum Preis. Grundsätzlich wird der Preis vom Verkäufer festgelegt. Der Makler kann lediglich beratend zur Seite stehen, da er eine gewisse Marktkenntnis besitzuen sollte. Wenn Käufer und Verkäufer später in der Preisverhandlung einen tieferen oder höheren Preis finden, bekommt der Makler auf dieser Basis trotzdem seine Provision.
Der Job des Maklers ist nicht die Preisverhandlung, sondern die Zusammenführung von Käufer und Verkäufer! Und wenn er vor 3 Jahren einen Interessenten für eine Immobilie akquiriert hat und dieser erst jetzt kauft, hat der Makler seine Provision verdient, weil er die Gegenleistung erbracht hat. Wer damit ein Problem hat, sollte eben nicht zum Makler gehen.
Und ist ein Interessent in der Situation, dass er eine ihm bekannte Verkaufsabsicht zu einer Immobilie kannte, als er den Makler besuchte, sollte er aus eigenem Interesse den neuen Makler mitteilen, dass er über diese Absicht schon informiert war. Dazu hat der alte Makler einen Objektnachweis unterschreiben lassen, der mehr als deutlich macht, dass hier jemand schneller war.

Dann ergibt sich auch die Frage des Alleinauftrages: Makler B
hat einen Alleinauftrag, soll aber auf seine Ansprüche
verzichten, weil sich vor ihm schon Makler A erfolglos an dem
Objekt versucht hat und der Käufer deshalb das Objekt schon
kannte. Das erscheint ziemlich unsinnig.

Das ist nicht unsinnig. Wenn Makler A das Objekt nicht losbekommen hat, wird der Vertrag gekündigt oder läuft aus bzw. wird nicht verlängert.
Hat der nun einen Interessenten gefunden, hat er seinen Job getan.
Kommt dieser Interessent nach 3 Jahren zu Makler B und sagt diesem, dass er dieses Objekt schon kennt, ist es an Makler B, hier etwas vom Kuchen zu retten. In solch einem Fall wird der mit Makler A ein Gemeinschaftsgeschäft versuchen, bei dem sie sich die Provision aufteilen. Mit dem Alleinauftrag verpflichtet sich doch der Verkäufer nur während der Vertragslaufzeit, weitere Makler nicht zu beauftragen.

Ach ja, es geht übrigens um das Land Brandenburg, d.h. die
Provision zahlt ohnehin der Käufer allein.

Das ist nicht zwingend richtig. Wenn der Makler einen Vertrag mit dem Verkäufer macht, in welchem sich der Verkäufer zur Provisionszahlung verpflichtet, ist das so. Es gibt auch in Brandenburg Verträge, wo beide Seiten Provisionen zahlen.
Die Frage ist nur, wie es der Makler schafft, seine Argumentation durchzusetzen. Sicher wird es so sein, dass die meisten Verträge in diesem Muster gestrickt sind, aber Vertragsfreiheit ist nun mal vorhanden.

Eigentlich ist dieses Thema ganz einfach

Gruß, hirse