Hallo liebe Wissenden,
Nehmen wir mal folgenden rein fiktiven Fall an:
Person X bemerkt eine Verstopfung in der Toilette deren Einfamilienhauses.
Person X beauftragt einen Klempner.
Der geht mit dem Pömpel ran und erklärt, dass dies nicht hinreichend erfolgreich sei und beauftragt einen Rohrreiniger als Subunternehmer.
Der Rohrreiniger geht zu Werk und reinigt die Leitung, das Wasser fließt wieder ab.
Eine Woche später ist die Leitung von X schon wieder komplett verstopft. Zusätzlich fließt Wasser in den Keller, es entsteht signifikanter Wasserschaden (sämtliche Gegenstände im Keller werden unbrauchbar).
X informiert den Klempner, der wiederum anreist, sich die Situation vor Ort ansieht und wieder den Rohrreiniger beauftragt.
Dieses Mal wird zusätzlich eine Kanalkamera eingesetzt, um mögliche Rohrschäden zu erkennen.
Die Kanalkamera ergibt als einzigen Befund, dass die Rohre nicht überall das gleiche Gefälle besitzen, Schäden sind nicht erkennbar.
X habe jedesmal Abnahmeprotokolle für die Durchführung der Tätigkeiten unterzeichnet.
Danach erhalte X die Rechnung.
Der Klempner K fakturiert 1 Personenstunde für seine Pömpel-Versuche.
Ebenso fakturiert er die Leistung des Rohrreinigers für die erste Reinigung.
Ebenso fakturiert er die Leistung des Rohrreinigers für die zweite Reinigung.
Ebenso fakturiert er den Einsatz der Kanalkamera.
Natürlich wird auch für jede Aktivität eine Anreisepauschale fakturiert.
Jetzt die Frage:
Ist X verpflichtet, sämtliche Beträge in voller Höhe zu bezahlen?
Kann X möglicherweise K oder R in Regress nehmen, da bei ordnungsgemäßer Ausführung der 1. Reinigung auch kein Wasserschaden entstanden wäre?
Wäre eine mündliche Aussage von R „Man weiß nie so genau, ob da nicht noch mal aus einer Nebenrinne was nachrutscht“ hinreichende Begründung dafür, dass weder K noch R eine Verantwortung für den Nichterfolg der ersten Reinigung tragen?
Gruß + Danke,
ein fragender Michael