Mehrfache Umzugskosten

Hallo,
welche Pauschbeträge kann man einsetzen, wenn man in einem Jahr 1x ins Ausland (und zurück) und einmal innerhalb von Deutschland umgezogen ist?
Danke & Gruß
Olon

Hi

welche Pauschbeträge kann man einsetzen, wenn man in einem
Jahr 1x ins Ausland (und zurück) und einmal innerhalb von
Deutschland umgezogen ist?

ledig oder verheiratet?
Bestand vor dem Umzug schon ein eigener Hausstand =nicht bei Eltern wohnend.
Zieht die Ehefrau mit um?
Wird ein doppelter Haushalt begründet?
wohin ins Ausland? EU wird anders abgerechnet als anderes Ausland

Für Umzüge, die einen doppelten Haushalt begründen, wird keine Umzugskostenpauschale anerkannt.

Inlandsumzüge
http://www.forium.de/redaktion/umzugskostenpauschale/

Bei einer derartigen Konstellation lohnt sich auf jeden Fall ein Steuerberater bzw. ein Lohnsteuerhilfeverein.

Schöne Grüße
C.

Hallo,
in dem Fall handelt es sich um eine ledige Person. Zuvor und nach der Rückehr (halbes Jahr später) aus England wurde mit der Freundin zusammen gewohnt. Während des Auslandsaufenthalt bestand keine doppelte Haushaltsführung. Umzugskosten kann die Person nicht vorweisen, da alle Umzüge privat organisiert waren - deshalb will die Person mehrfache Umzugskosten ansetzen.
Vielen Dank für die Ratschläge!
Gruss
Olon

Umzugskostenskostenpauschale Ausland
Hi,

in dem Fall handelt es sich um eine ledige Person. Zuvor und
nach der Rückehr (halbes Jahr später) aus England

also Pauschalen für innerhalb EG
Pauschalbetrag für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 AUV
für Ledige
wenn Umzug beendet
ab 1.8.2004 941 €

Bei Rückumzug aus dem Ausland wird dieser Betrag um 20% gekürzt.

Aber! Die Pauschale erhöht sich um 50%, wenn innerhalb der letzten 5 Jahre bereits ein beruflich veranlasster Umzug stattfand und man bei beiden Umzügen vorher und nachher eine eigene Wohnung hatte (Sachverhalt ist hier insoweit auslegungsfähig bzw. unklar).

Die jeweilige Pauschale gilt nur, wenn man aus einer Wohnung auszieht und in eine Wohnung einzieht. Andernfalls mindern sich bei Ledigen die Pauschalen auf 20%.

Hinweis für spätere Leser: Für Verheiratete gelten andere Beträge. Kinder werden auch noch berücksichtigt.

Schöne Grüße
C.