Jemand mit Führerscheinklasse B befindet sich in der Probezeit und wurde dort 2-Mal geblitzt (1-Mal 17 km/h zu schnell und einmal 13 km/h drüber). Dafür wurden die Bußgeldbescheide bezahlt.
Jetzt ist derjenige über eine rote Ampel gefahren und ein paar Tage später wiederum über eine rote Ampel (beides Mal über 1 Sekunde rot).
Mit was für Bußgeldern, Strafen oder Auflagen muss gerechnet werden?
Der erste Ampel-Verstoß zieht ja ein Aufbauseminar nach sich, welche Folgen entstehen aus dem zweiten?
Hallo,
die Geschwindigkeitsüberschreitungen haben keinen Einfluss auf die Probezeit, da es keine Punkte in FL gegeben hat (beides Verwarnungstatbestände).
Das 1. Rotlicht führt zur Nachschulung und Verlängerung der Probezeit.
das 2. Rotlicht hat keine Auswirkungen, wenn die Ahndung des ersten Rotlichts noch nicht rechtskräftig erfolgt ist und die Nachschulung noch nicht absolviert wurde.
hallo,
2 a - verstöße in der probezeit bringt dir eine verlängerung der probezeit um 2 jahre und eine nachschulung. der sogenannte nafa kurs kostet ca. 280,00 - 350,00 euronen.
die beiden rotlichte bedeuten warscheinlich den entzug der fahrerlaubnis. ganz sicher wird eine mpu angeordnet.
mfg
Gerne nochmal das, was ich oben geschrieben habe:
der erste Rotlichtverstoß führt zur Nachschulung und Vel#ängerung der Probezeit.
der zweite Rotlichtverstoß hat (außer dem Bußgeld) keine weiteren Auswirkungen, da der erste noch nicht rechtskräftig geahndet und die Nachschulung noch nicht absoviert wurde..
Von einer MPU etc sind wir noch weit entfernt
Ich habe noch immer nicht verstanden, was an meiner obigen
Aussage nun so falsch war.
Hallo,
deine Aussage die beiden rotlichte bedeuten warscheinlich den entzug der fahrerlaubnis. ganz sicher wird eine mpu angeordnet
ist schlicht völlig falsch.
Bis die Nachschulung beendet ist, hat ein zweiter A-Verstoß keinerlei Folgen für die Probezeit. Es gibt nur Bußgeld, Punkte, und falls >1Sekunde ein Fahrverbot.
Nach der Nachschulung kommt bei einem A-Verstoß erst die Aufforderung zur freiwilligen Beratung 2 Monate Frist.
Nach den 2 Monaten, bei einem weiteren A-Verstoß Entzug der Fahrerlaubnis für 3 Monate.
MPU gibt es erst, wenn die Fahrerlaubnis entzogen, und nach der Neuerteilung ein weiterer A-Verstoß in der Restprobezeit vorkommt.
Ich habe noch immer nicht verstanden, was an meiner obigen
Aussage nun so falsch war.
Hallo,
deine Aussage die beiden rotlichte bedeuten warscheinlich den entzug der
fahrerlaubnis. ganz sicher wird eine mpu angeordnet
ist schlicht völlig falsch.
Das mag sein, allerdings stammt dieser Satz nicht von mir.
Bis die Nachschulung beendet ist, hat ein zweiter A-Verstoß
keinerlei Folgen für die Probezeit. Es gibt nur Bußgeld,
Punkte, und falls >1Sekunde ein Fahrverbot.
Nach der Nachschulung kommt bei einem A-Verstoß erst die
Aufforderung zur freiwilligen Beratung 2 Monate Frist.
Nach den 2 Monaten, bei einem weiteren A-Verstoß Entzug der
Fahrerlaubnis für 3 Monate.
MPU gibt es erst, wenn die Fahrerlaubnis entzogen, und nach
der Neuerteilung ein weiterer A-Verstoß in der Restprobezeit
vorkommt.
Alles klar.
Etwas anderes hatte zumindest ich nicht behauptet.