Mehrfachkarte für Bus nur 1/2 Jahr gültig

Hallo liebe Wissenden!

Folgender fiktiver Fall:
Ein Fahrgast (F) kauft sich eine Fünferkarte zu 5 * 2.65€.
Nach ein Paar wochen wird der Preis auf 5 * 2.70€ erhöht.
Da F noch drei Karten übrig hat möchte er/sie natürlich die restlichen Karten nutzen. Das Beförderunsunternehmen weigert sich allerdings weder F mit diesen Karten zu befördern, noch die Karten gegen Bezahlung des Differenzbetrages umzutauschen oder diese gegen Erstattung zurückzunehmen. Laut Tarifbestimmungen (Punkt6 auf Seite 4) http://www.rnn.info/uploads/tx_pdforder/Tarifbestimm… gelten die Karten nur für einen Zeitraum von 6 Monaten nach der Preiserhöhung weiter.
Ist das überhaupt rechtens? Es wurde ja schliesslich für eine Leistung bezahlt, die nicht mehr in Anspruch genommen werden darf.
Ist das nicht vergleichbar mit einem Einkaufsgutschein, der IMHO ein gewissens Gültuigkeitsdatum auch nicht unterscheiten darf?
Käme das Unternehmen damit durch, wenn F einfach mit der „Alten“ Karte fahren würde wegen 5ct. Preisdifferenz 40.-€ fürs Schwarzfahren zu verlangen?

Grüsse
hastdunichtgesehn

P.S. Manchmal wundert es mich ja nicht, das es viele Leute scheuen den ÖPNV zu benutzen!

Hallöchen,

Ist das überhaupt rechtens? Es wurde ja schliesslich für eine
Leistung bezahlt, die nicht mehr in Anspruch genommen werden
darf.

natürlich darf sie und zwar im Zeitraum zwischen Erwerb und Ablauf von sechs Monaten nach Tariferhöhung. Dieser Zeitraum ist lang genug, um die Leistung noch in Anspruch zu nehmen. Hinzu kommt, daß die Mehrfachfahrkarten für die Personen gedacht sind, die häufiger mit den entsprechenden Verkehrsmitteln fahren und für den Erwerb im voraus mit einem niedrigerem Fahrpreis belohnt werden. Anders formuliert: Zum Kauf einer Mehrfachfahrkarte wird niemand gezwungen, vielmehr entscheidet man sich bewußt dafür, weil man vor hat, öfter zu fahren. Wenn man das dann doch nicht macht, ist das das persönliche Problem des Käufers und aus Sicht des Verkehrbetriebes ein PAL.

Käme das Unternehmen damit durch, wenn F einfach mit der
„Alten“ Karte fahren würde wegen 5ct. Preisdifferenz 40.-€
fürs Schwarzfahren zu verlangen?

Ja, aber sicher.

Gruß,
Christian

Hallo hastdunichtgesehn,

schau dir mal diese Diskussion an: http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Dort wird deine Frage schon ansatzweise beantwortet. Ich habe damals auch kundenfreundlichere Regelungen aufgezeigt (zB HNV). Die Regelung vom RNN finde ich nicht besonders gut. Anders als behauptet, werden Mehrfahrtenfahrscheine hauptsächlich von Kunden gekauft, die nicht regelmäßig, sondern nur gelegentlich mit Bus&Bahn fahren.

Der Vergleich mit einem Gutschein ist - wie ich auch geschrieben hatte - unangebracht. Ein Gutschein kann seinen Wert ja ruhig behalten, auch wenn die Preise steigen. Man kann dann für den Gutschein nur etwas weniger kaufen. Bei deinem Fahrschein kannst du nach einer Preiserhöhung eine Leistung in Anspruch nehmen, für die andere Fahrgäste nun mehr bezahlen. Da muss es eine zeitliche Begrenzung geben. Was ich in dem geschilderten Fall kritisieren würde, ist die fehlende Umtauschmöglichkeit. Rechtlich ist da jedoch nichts zu machen.

Gruß
Ultra