Mehrfahrertarif

Hallo,

weiß nicht, ob ich hier richtig bin…

angenommen, ein Kollege von Person A fährt das Auto von Person A und baut einen Unfall. Versicherungstechnisch ist es legal - also Mehrfahrertarif usw.

Was würde denn die Polizei fragen, wenn Führerschein und Fahrzeugschein nicht übereinstimmen vom Namen her? Nicht, dass Sie den Kollegen von Person A festnehmen wegen Diebstahls??? Muss Kollege von Person A irgendwie irgendwo eingetragen werden?

mfg:smile:
René

Was würde denn die Polizei fragen, wenn Führerschein und
Fahrzeugschein nicht übereinstimmen vom Namen her?

In aller Regel gar nichts. Die Fahrzeugpapiere müssen nur vorgewiesen werden können und zum KFz gehören. Wenn es sich aus dem Sachverhalt her ergibt kann es auch sein, dass nachgeprüft wird, ob das KFz wirklich ausgeliehen wurde.

Gruß Andreas

Hallo,

wieso passt denn der Führerschein nicht zum Fahrer… ?!

Grüße, M

Hallo,

wieso passt denn der Führerschein nicht zum Fahrer… ?!

fahrzeugschein/zulassung passen nicht zum führerschein…

Was würde denn die Polizei fragen, wenn Führerschein und
Fahrzeugschein nicht übereinstimmen vom Namen her?

In aller Regel gar nichts. Die Fahrzeugpapiere müssen nur
vorgewiesen werden können und zum KFz gehören. Wenn es sich
aus dem Sachverhalt her ergibt kann es auch sein, dass
nachgeprüft wird, ob das KFz wirklich ausgeliehen wurde.

ich kann mich immer an meine Kontrollen erinnern. da wurde ich immer gefragt: das fahrzeug ist wohl auf ihre mutter zugelassen?

deshalb dachte ich, das spielt eine rolle - so aus smalltalkgründen hätten die das ja nicht gefragt, dachte ich so…

aber das wird dann schon passen. sonst hätte die versicherung schon was gesagt, denke ich.

bis dahin danke erstmal…

Hallo,

angenommen, ein Kollege von Person A fährt das Auto von Person
A und baut einen Unfall. Versicherungstechnisch ist es legal -
also Mehrfahrertarif usw.

du willst damit sagen, dass Fahrzeughalter und Fahrzeuglenker nicht identisch sind? Ich sehe da jetzt nichts Ungewöhnliches. Auf deutschen Straßen bewegen sich täglich vermutlich Millionen Autos, auf die das zutrifft.

Was würde denn die Polizei fragen, wenn Führerschein und
Fahrzeugschein nicht übereinstimmen vom Namen her?

Solange keine anderen Verdachtsmomente vorliegen, werden sie vielleicht mal nachfragen, wie man zum Halter steht („Das ist mein Kollege“).

Nicht, dass
Sie den Kollegen von Person A festnehmen wegen Diebstahls???

Da müssten sie aber häufig Leute festnehmen.

Muss Kollege von Person A irgendwie irgendwo eingetragen
werden?

Wenn der Fahrer den Fzg-Schein vorweisen kann, geht die Polizei wohl erst mal davon aus, dass der Halter dem Fahrer das Fzg überlassen hat.

Ohne den Fzg-Schein wirds aber etwas problematisch. Der Halter ist durch die Polizei leicht zu ermitteln. Wenn dann z.B. kein verwandschaftliches Verhältnis (z.B. gleicher Name, gleiche Anschrift) ersichtlich ist, wird man schon mal genauer nachforschen.
Glaub mir, die Polizei hat da schon ein Auge für.

Gruß, Niels

Glaub mir, die Polizei hat da schon ein Auge für.

ok…ich glaubs dir:smile:

danke.

mfg:smile:
rené