ich habe gehört,dass man über eine Firma (GmbH) ein Mehrfamilienhaus bauen und eine Wohnung an den GF vermieten kann, sowie sein Büro der Firma in der Wohng. einrichten kann. Die anderen Wohnungen werden vermietet oder ein teil verkauft. Ist es richtig, dass man die MwSt. vom Hausbau als Vorsteuer zu 100% geltend machen kann bzw. man erhält die Steuer vom FA zurück.
Wenn ja, welche bedingungen müssen erfüllt sein?
ich habe gehört, daß man über eine Firma (GmbH) ein
Mehrfamilienhaus bauen und eine Wohnung an den GF vermieten
kann, sowie sein Büro der Firma in der Wohng. einrichten kann.
Ja, klar kann man das so machen.
Die anderen Wohnungen werden vermietet oder ein Teil verkauft.
Warum auch nicht.
Ist es richtig, daß man die USt vom Hausbau als Vorsteuer
zu 100% geltend machen kann bzw. man erhält die Steuer vom FA
zurück.
Ist es richtig, daß man die USt vom Hausbau als Vorsteuer
zu 100% geltend machen kann bzw. man erhält die Steuer vom FA
zurück.
Nein.
Hmm… bei mir klingelt da §15a UStG. Warum soll der Steuerpflichtige nicht eine Ausgestaltung wählen, bei der er zunächst den Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt und dann über 10 Jahre berichtigt?