Ein schönen guten Tag,
ich möchte hier eine komplexes Thema ansprechen und erwarte keine Lösung zu allen Problemen, nur ein paar Hilfestellungen, von erfahrenen Leuten die diese oder ähnliche Dinge schon hinter sich haben.
Der Sachverhalt:
Ein Paar kauft ein MFH, dieses muss unbedingt renoviert/saniert werden. Ein Großteil der Wohnfläche soll als Eigentumswohnung genutzt werden, die restlichen 5 Mieteinheiten (+/-) Sollen an Bekannte und Verwandte vermietet werden. Die Vermietung an Bekannte und Verwandte ist natürlich ein brisantes Thema, soll aber nicht Mittelpunkt der Diskussion werden.
Welche finanziellen Belastungen sind Jahr für Jahr zu erwarten?
Welche steuerlichen Abzüge gehen von den Mieteinnahmen ab, sprich wie viel Prozent (grob geschätzt) der Einnahmen darf man als „Gewinn“ bezeichnen?
Im laufe der Tage werden bestimmt noch andere Fragen auftauchen…
ich möchte hier eine komplexes Thema ansprechen und erwarte
keine Lösung zu allen Problemen, nur ein paar Hilfestellungen,
von erfahrenen Leuten die diese oder ähnliche Dinge schon
hinter sich haben.
Der Sachverhalt:
Ein Paar kauft ein MFH, dieses muss unbedingt
renoviert/saniert werden. Ein Großteil der Wohnfläche soll als
Eigentumswohnung genutzt werden, die restlichen 5
Mieteinheiten (+/-) Sollen an Bekannte und Verwandte vermietet
werden. Die Vermietung an Bekannte und Verwandte ist natürlich
ein brisantes Thema, soll aber nicht Mittelpunkt der
Diskussion werden.
Welche finanziellen Belastungen sind Jahr für Jahr zu
erwarten?
Woher sollen wir das wissen? Weder ist bekannt ob finanziert oder bar bezahlt wird, weiterhin ist nicht bekannt für wie viel Renoviert wird noch wie groß und wie teuer die WE sind, noch wie viele WE es überhaupt sind
Welche steuerlichen Abzüge gehen von den Mieteinnahmen ab,
sprich wie viel Prozent (grob geschätzt) der Einnahmen darf
man als „Gewinn“ bezeichnen?
Teuer gekauft, teuer finanziert, teuer renoviert, billig vermietet: Das Wort Gewinn kann auf absehbare Zeit aus dem Wortschatz gestrichen werden.
Im laufe der Tage werden bestimmt noch andere Fragen
auftauchen…
Details zur Finanzierung habe ich mit Absicht weggelassen weil diese hier keine Rolle spielen soll. Die Fragen beziehen sich nur auf ein schon gekauftes MFH, was renoviert ist. (Ich gebe zu dies geht aus dem oberen Text nicht heraus, dafür Entschuldigung)
Die Frage mit den Wohneinheiten dürfte eigentlich nicht fallen da von 5 die rede ist. Eine genaue Anzahl an WE ist nicht bekannt, da noch keine Immobilie gekauft wurde und daher nicht feststeht wie viele es sein werden/könnten.
Die gesamte Wohnfläche wird ca. 450- 500 m² betragen bei einer Grundstücksfläche von rund 250- 300 m², je nach Immobilie. Von der Wohnungsfläche sollen rund 350 m² vermietet werden und diese sollen dann auf 5 Wohneinheiten aufgeteilt werden. Genaue Größen der einzelnen WE können zu diesem Zeitpunkt noch nicht genannt werden und auch keine genaue Anzahl der zu vermietenden Wohnungen.
Nehmen wir einfach eine fiktive Kaltmiete von 5€/ m². Macht bei 350 m² 1750 Euro Mieteinnahmen (Kalt).
Ich nehme an das die Details jetzt soweit geklärt sind?
Der Sachverhalt:
Ein Paar kauft ein MFH, dieses muss unbedingt
renoviert/saniert werden. Ein Großteil der Wohnfläche soll als
Eigentumswohnung genutzt werden, die restlichen 5
Mieteinheiten (+/-) Sollen an Bekannte und Verwandte vermietet
werden. Die Vermietung an Bekannte und Verwandte ist natürlich
ein brisantes Thema, soll aber nicht Mittelpunkt der
Diskussion werden.
Solange Ortsübliche Miete bezahlt wird ist es auch nicht brisant.
Hier Tageszeitung durchwühlen und vielleicht 10% drunter liegen ist ok, bzw FA anrufen.
Welche finanziellen Belastungen sind Jahr für Jahr zu
erwarten?
Welche steuerlichen Abzüge gehen von den Mieteinnahmen ab,
sprich wie viel Prozent (grob geschätzt) der Einnahmen darf
man als „Gewinn“ bezeichnen?
Ganz einfach:
im Anschaffungsjahr: Die Anschaffungskosten können steuerlich geltend gemacht werden.
In späteren Jahren:
Zins+Abschreibung+Betriebskosten*Versicherung etc. sind Ausgaben
Miete ist Einnahme
Einnahme-Ausgabe = Gewinn oder Verlust
Ganz einfach, oder?
Ach ja: Renovierung/Instandhaltung kannste auch steuerlich gelten machen und auf 1-5 Jahre verteilen.
ABER:
Sollten in den ersten 3 Jahre mehr als 15% des Kaufpreises verbaut werden, dann nicht, dann sind das Anschaffungsnahe Herstellungskosten oder so ähnlich. Dann wird das zum Gebäudewert hinzugezählt und entsprechend abgeschrieben.