Zwischen zwei Mehrfamlienhäusern befindet sich eine breitere Einfahrt. Gerne wird die Einfahrt von den Kindern genutzt, die im gegenüberliegendem Einfamilenhaus leben. (auch zum Böllern von Feuerwerk) Muss man das akzeptieren?
Hallo,
Zwischen zwei Mehrfamlienhäusern befindet sich eine breitere
Einfahrt. Gerne wird die Einfahrt von den Kindern genutzt, die
im gegenüberliegendem Einfamilenhaus leben. (auch zum Böllern
von Feuerwerk) Muss man das akzeptieren?
Rückfrage: Wem gehört die Einfahrt?
Gruß
Jörg Zabel
Sie gehört zwei Vermietern an. Jeweils einer für ein MFH.
Hallo
Wenn die Einfahrt als Zugangsfläche für die beiden MFH dient, dann dürfen alle Mieterparteien der beiden MFH sowie deren Besucher und sonstige Zutrittsberechtigte die Einfahrt nutzen.
Nicht-Zutrittsberechtigten (also z.B. „fremden“ Nachbarn, die sich einfach mal gern da aufhalten) könnte der Zutritt verboten werden (durch den/die Eigentümer, aber auch durch die Nutzungsberechtigten Mieter).
Grüé Rudi
Danke für die Antwort.