Mehrfamilienhaus wird verkauft - Alter Eigentümer schreibt noch Kündigung

Hallo zusammen,

wenn ein Haus verkauft wird, der Kaufpreis bereits gezahlt wurde aber die Eintragung im Grundbuch noch nicht erfolgt ist, darf der alte Eigentümer noch Kündigungen schreiben oder fällt das bereits in den Aufgabenbereich des neuen Eigentümers, selbst wenn er noch nicht vollständig im grundbuch eingetragen ist?

Vielen Dank vorab für die Antworten

Huhu,

das mit den Kündigungsgründen und was gekündigt wird beachten wir erstmal nicht, da hier nicht näher beschreiben wurde.

Solange der neune Eigentümer nicht ins Grundbuch als Eigentümer eingetragen ist, ist er noch kein Eigentümer und hat daher im Außenverhältnis noch keine Recht, außer er hat vom Verkäufer die Vollmacht dazu erhalten.

Daher kann / bzw. muss der Verkäufer weiterhin alle Rechte und Pflichten weiterhin wahrnehmen, bis die Umschreibung in das Grundbuch erfolgte. Einige Pflichten behält der Verkäufer noch Länger, z.B. Steuerrechtliche gegebenheiten.

Hallo,
welchen Grund sollte es geben, mit dem der alte Eigentuemer kuendigt?
Eigenbedarf kann es kaum sein, Mietrueckstaende, Fehlverhalten des Mieters, gleich mehreren Mietern? Seltsam.
Wenn der Kuendigungsgrund nicht wasseerdicht ist, spielt es auch keine Rolle, wer das schreibt. Wi sollten uns auf den Kuendigungsgrund einschiessen, sag mal welcher, und welcher dann fuer mehrere Mieter.
Gruss Helmut

das, das ist eine andere Frage, die mich aber auch interessiert.

Hallo Helmut,

vielen Dank für die Antwort, ebenfalls auch ein Dankeschön an die anderen.

Es handelt sich hierbeium Mietrückstände von zwei Parteien. Eine hat bereits zum zweiten Mal einen Rückstand von mehr als zwei Monatsmieten, die andere zum ersten Mal. Demnach wäre in beiden Fällen eine fristlose Kündigung; wobei bei der Partei die zum ersten Mal auffällig geworden ist, behelfsweise eine ordentliche Kündigung hinzugefügt werden sollte, sofern man diese Mieter loswerden möchte. Jedoch frage ich mich, wer diese Kündigungen schreiben muss bzw. darf. Der noch Eigentümer, selbst wenn er bereits das Geld vom Hauskäufer erhalten, die Eintragung ins Grundbuch jedoch bisher nur als Vormerkung besteht oder der neue Eigentümer?

Vielen Dank und vieel Grüße

Christian

bitte schön