Hi,
meine Mutter kann mir Eigenkapital für die Finanzierung eines Mehrfamilienhauses leihen. Nach dem Kauf eines Mehrfamilienhauses würde ich gerne eine Wohnung an meine Mutter umschreiben.
Falls ich irgendwann Zahlungsunfähig währe und das Mehrfamilienhaus Zwangsversteigert werden müsste, währe dann die umgeschriebene Wohnung meiner Mutter in Gefahr???
Nein, weil sie ja keine schulden hat, käme es im fall der fälle zu einer teilversteigerung
Mehr hier:
http://www.schuldenfrust.de/Immobilie.pdf
Hallo,
in diesem Thema bin ich leide nicht zu Hause.
mfg
Seuling
Nö
Nein, wenn Du es halbwegs vernünftig anstellst, nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten:
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Du läßt das Haus in Eigentumswohnungen aufteilen und überschreibst eine davon - die natürlich unbelastet sein muß und auch bleiben muß - an Deine Mutter. Deine Mutter ist dann Eigentümerin dieser einen Wohnung und kein Mensch kann sie raussetzen. Nachteil ist, daß die Aufteilung Zeit und Geld kostet und nicht mit jedem Haus machbar ist. Erster Ansprechpartner ist hier ein Architekt. Es gibt auch schon aufgeteilte Häuser zu kaufen.
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Du beauftragst einen Notar damit, ein lebenslängliches Wohnrecht für Deine Mutter an einer der Wohnungen eintragen zu lassen. Es versteht sich, daß das Wohnrecht erstrangig eingetragen sein muß und alle Grundschulden für die Banken erst danach kommen. Das ist schneller und kostengünstiger zu realisieren, als eine Aufteilung. Nachtil ist, wenn Du das Haus von einer Bank beleihen lassen willst, tun sich die meisten Banken schwer mit einem vorrangigen Wohnrecht.
Du siehst, Vor- und Nachteile, wie überall im Leben
Hallo,
nein, nicht wenn sie im Grundbuch eigentümerin ist.
Gruß
da fragst du besser einen notar oder rechtsanwalt.
ich kann da nicht weiter helfen
es gibt aber ein wohnrecht, dass man ins grundbuch eintragen lassen kann. guck mal hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Wohnrecht
gruß,
darlina
Hallo, ich bin zur Zeit im Urlaub und kann daher Ihre Anfrage nicht beantworten. Falls es die Antwort noch etwas Zeit hat, koennen sich sich nach dem 25.11. wieder melden.
Gruss P.
Antworten:
Wenn das MFH nicht umgewidmet ist nach WEG (Wohnungseigentumsgesetz), also nicht aus lauter selbständigen Sondereigentümern besteht (also Eigentumswohnungen), dann mußt Du zu Ihren Gunsten ein Wohnungsrecht eintragen lassen, löschungsfähig bei Todesnachweis. Die Finanzierungsgrundschuld darf nicht Rang vor dem Wohnungsrecht bekommen, sonst fliegt es bei der Zwangsversteigerung heraus und Dein Wille ist nicht erfüllt.
Du musst halt mit der Bank reden, ob sie den Nachrang im Grundbuch akzeptiert.
Ist das MFH in Eigentumswohungen aufgeteilt, entsteht das Problem nicht, da Du die ETW der Mutter auf ihren Namen überschreiben kannst.
Wenn die Mutter aber kein ausreichendes Einkommen hat, um die Schulden darauf zu bezahlten, musst Du für ihren Kredit mithaften.
Noch Fragen?
Grüsse
Bracco