bei unserer Eigentümerversammlung vor zwei Wochen konnten wir aus zeitlichen Gründen nicht Teilnehmen. Unsere Gemeinschaft besteht aus insgesamt 20 Eigentümern. Bei der Versammlung waren 12 Eigentümer anwesend (die Versammlung war beschlussfähig). Bei der Anpassung der Instadhaltngsrücklage gab es 8 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und eine Enthaltung.
Meine Frage: Ist der Beschluss überhaupt rechtens, da ja nur 8 Ja-Stimmen von insgesamt 20 Eigentümern kamen. Dmentsprechend wurde doch auch keine Mehrheit erzielt???
wenn eine Versammlung als beschlussfähig eingestuft wird, dann sind bei der jeweiligen Abstimmung die anwesenden Stimmen zu zählen.
(Interessant wäre noch zu wissen, ob nach Eingentumsanteilen oder Köpfen abgestimmt wird.)
Wenn nach Köpfen abgestimmt wird, dann sind 8 Stimmen ausreichend. Wie halt bei jeder (demokratischen) Wahl, die Nichtwähler zählen nicht.
Möglich ist es, innerhalb von 4 Wochen nach der Versammlung einen Beschluss vor dem Amtsgericht anzufechten. Dann gleich ab zum Anwalt, denn da zählt jeder Tag.
Ansonsten beim nächsten Mal dem Verwalter eine Vollmacht geben mit den genauen Angaben, wie er (für diese Wohneinheit) bei jedem TOP abzustimmen hat. Dann hätte die Stimme gezählt.
Meine Frage: Ist der Beschluss überhaupt rechtens, da ja nur 8
Ja-Stimmen von insgesamt 20 Eigentümern kamen. Dmentsprechend
wurde doch auch keine Mehrheit erzielt???
8 von 12 sind eine ordentliche Mehrheit. Wer nicht zu einer Versammlung geht, darf sich nicht beschweren, wenn Beschlüsse gefaßt werden, die ihm nicht gefallen. Denn im Falle einer Verhinderung kann man jemanden bevollmächtigen.