Mehrheitsbeschluss bei EV

Liebe/-r Experte/-in,
bei welchen Beschlüssen auf einer Eigentümerversammlung gilt die neue dreiviertel Mehrheit. Bei welchen gilt die alte 100 % Zustimmungspflicht (wenn es die überhaupt noch gibt) Konkret geht es bei uns um Balkonbau.

LG Ingo Kuhn und danke

Hallo Herr Kuhn,
leider lässt Ihre Anfrage völlig offen, was gemacht werden soll. Sollen vollkommen neue Balkone angebaut werden, so gilt das meiner unmassgeblichen Meinung nach weiterhin als bauliche Veränderung, für die ein 100%-Beschluß erforderlich ist. Die 75% gilt mE insbesondere für Sanierungsmaßnahmen.
Aber wenn das viel Geld kosten sollte, so nehmen Sie bitte die Hilfe eines spezialisierten Rechtsanwaltes in Anspruch.
MfG