Hallo Experten,
angenommen die Teilungserklärung eines Wohneigentums schreibt zur Verteilung der verbrauchsabhängigen Kosten einen bestimmten Schlüssel vor.
Kann dieser Schlüssel durch Mehrheitsbeschluss (zum Vorteil der Meisten, zum Nachteil Weniger) geändert werden, ohne dass die Teilungserklärung angepasst wird? Würde ein Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung mit Hinweis auf die Teilungserklärung Erfolg versprechen?
Vielen Dank für Eure fundierte Meinung…
Greetz, Teutoburger
Hallo,
seit der „Zitterbeschlussentscheidung“ des BGH sind Beschlüsse, die „Gesstzes- oder VereinbarungsÄNDERND“ sind NICHTIG!
da die TE eine Vereinbarung ist, ist die Änderung der TE nur den Stimmen ALLER Eigentümer gültig; und dann auch nur, wenn die Änderung anschließend zum Grundbuch genommen wird.
wenn also die WEG einen Beschluss gefasst hat, den Veteilerschlüssel der TE zu ändern, so ist dieser Beschluss NICHTIG, nicht nur anfechtbar - denn es handelt sich um keinen echten Beschluss, denn wenn es ein Beschluss wäre, dann wäre er ja nur anfechtbar…
kurz gesagt: dieser „Beschluss“ hat keine Wirkung! und sollte man das Gericht bemühen, so wird dieses zwiefelsfrei den Beschluss aufheben und zur alten Verteilung zurückkehren!
ABER: wenn der Verwalter (er muss, denn es ist seine Aufgabe, die Bschlüsse der WEG umzusetzen) nach dem NEUEN Verteiler abrechnet, dann ist diese Abrechnung falsch! Aber zur Annahme eines (auch einer falschen!!) Abrechnung bedarf es nur eines Mehrheitsbeschlusses - dieser ist dann aber binnen einer Frist von NUR einem Monat!! anfechtbar; wird nicht! angefochten, dann wird diese falsche Abrechnung mir diesem falschen Verteiler bestandskräftig!
LG
Ralf
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