Vielleicht kann mit hier jemand eine Auskunft geben. Folgender Sachverhalt. Durch Schenkung von 2 Erbteilen an einem Haus aus einer Erbengemeinschaft, die zuvor aus 3 Erben bestand.
Haus ist leerstehend, im derzeitigen Zustand nicht bewohnbar. Kann der eine Erbteilbesitzer der das Haus zu 2/3 durch Schenkung besizt in das Haus einziehen, ohne die Zustimmung des anderen Erben (es sind ja gemeinschaftlich alle Erben an allen das Haus betreffenden Vorgängen , der seinen Wohnsitz auf den Kanarischen Inseln seit nunmehr 20 Jahren hat aufgrund des Mehrbesitzes an Anteilen am Haus?
Im Haus ist derzeitig weder eine Wasser- noch eine Stromversorgung und keine Heizanlage vorhanden.
Der durch Schenkung an die Erbteile erlangte würde gerne das Haus bezugsfähig machen und es dann selbst nutzen. Jedoch ist der zu 1/3 am Haus begünstigten dagegen.
Kann durch einen Mehrheitsbeschluss aufgrund des Besitzes von 2/3 des Hauses dieses dann doch trotzdem beziehen? Es soll dadurch der Verfall des Wertes am Objekt, welches bereits seit Jahren leersteht gestoppt und durch entsprechende Sanierungs- und Renovierungsmaßnahmen wieder „belebt“ werden.
Und wer trägt dann welche Kosten, zb Einbau Heizanlage, neue Strom und Wasserversorgung, Fenster etc…
Sind solche durch Sanierung anfallenden Kosten der Miete gegenzurechnen wenn der andere Erbe Miete verlangt gemäß seines 1/3 Erbteils?
Leider ist der auf den Kanaren lebende Erbe nicht bereit seinen Erbteil zu einem reellen, derzeit faktisch nicht vorhandenem Wert ausser dem Grundstückspreis zu verkaufen.
Ich hoffe dass mir bei der/den Frage/n jemand helfen kann! Danke im Voraus!
Mit freundlichem Gruß
Lycopodium