Mehrheitsentscheidung Nebenkostenabrechnung?

Wir sind ein 3 Parteien Haus. Alle sind Eigentümer.

Da die Abrechnung einfach ist, möchte die Hausverwaltung die Nebenkostenabrechnung nicht mehr durch einen externen Dienstleister durchführen lassen, sondern selbst durchführen (jedoch kostenlos für alle 3 Parteien).

Müssen hierzu alle Parteien in der Hausversammlung zustimnmen oder reichen für den Beschluss 2 Parteien (also Mehrheit)?

für so einen beschluss reicht diese mehrheit von 2/3 gut. allerdings wenn einer damit nicht einverstanden ist, sollte man um des friedens willen das neu überlegen

die frage hat mit den nebenkosten an sich weniger zu tun.
da bin ich überfragt.

Hallo wurstseppi,
es tut mir leid, aber da kann ich dir leider nicht helfen.
viele glück noch
gruß
mahema

Wir sind ein 3 Parteien Haus. Alle sind Eigentümer.

Da die Abrechnung einfach ist, möchte die Hausverwaltung die
Nebenkostenabrechnung nicht mehr durch einen externen
Dienstleister durchführen lassen, sondern selbst durchführen
(jedoch kostenlos für alle 3 Parteien).

Müssen hierzu alle Parteien in der Hausversammlung zustimnmen
oder reichen für den Beschluss 2 Parteien (also Mehrheit)?

Hallo Wurstseppi,

darüber weiß ich leider gar nichts, da bin ich kein Experte.

Schöne Grüße

Ernst Härter

Hallo Wurstseppi (lustiger Name),

um es am Anfang kurz zu machen, ja mit einem Mehrheitsbeschluss kann der Verwalter bestimmt werden.
Im Detail kann ich dir folgende Hinweise geben.
• Bei der Beschlussfassung ist grundsätzlich zu unterscheiden zwischen Mehrheitsbeschlüssen und einstimmigen Beschlüssen.
Die Angelegenheiten der laufenden Verwaltung können durch einfachen Mehrheitsbeschluss geregelt werden. Hierfür genügt bei der Abstimmung in der Eigentümerversammlung, dass mehr Ja- Stimmen als Nein- Stimmen abgegeben werden, wobei die Stimmenthaltungen nicht mitgezählt werden. Stimmgleichheit zwischen Nein- und Ja- Stimmen genügt dagegen für das Zustandekommen eines Beschlusses nicht aus.
• Durch Mehrheitsbeschluss können unter anderem folgende Angelegenheiten der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt werden:

  • die Aufstellung einer Hausordnung
  • weitere Gebrauchs- und Nutzungsregelungen, wenn dem keine Vereinbarungen oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen
  • die Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen hinsichtlich des Gemeinschaftseigentums
  • der Abschluss einer Feuerversicherung und einer Gebäudebesitzerhaftpflichtversicherung
  • die Ansammlung einer angemessenen Instandhaltungsrücklage
  • die Aufstellung eines Wirtschaftplans
  • die Genehmigung des Wirtschaftsplans und der Jahresrechnung
  • die Bestellung und Abberufung des Verwalters und des Verwaltungsbeirates
  • die Einführung einer verbrauchsabhängigen Kostenverteilung bei den Müll- und Wasserkosten.

Beste Grüße
Kocki

Hey nein. Die Hausverwaltung kann das selbst bestimmen ohne euch. Denke mal der Hintergrund ist es, das die Hausverwaltung es auch Günstiger Anbieten kann.
Lg

Hallo wurstseppi,
das kann ich im Moment auch nicht sagen, wie das rechtlich aussieht.
Besser wäre es in jedem Falle, die die dritte Partei auch von den Vorteilen zu
überzeugen!!

LG
Mary