Mehrjährige Fortbildung - absetzbarer Zeitraum

Hallo,

wenn jemand ein berufsbegleitendes 3-jähriges Studium macht und eine zinslose Ratenzahlung statt einer Einmalzahlung der kompletten Studiengebühr vereinbart wird, kann man dann bei der Steuererklärung nur den tatsächlich gezahlten Betrag pro Kalenderjahr oder auch den ganzen Betrag auf einmal absetzen?

Gruß
Chrissssi

Hallo,

wenn jemand ein berufsbegleitendes 3-jähriges Studium macht
und eine zinslose Ratenzahlung statt einer Einmalzahlung der
kompletten Studiengebühr vereinbart wird, kann man dann bei
der Steuererklärung nur den tatsächlich gezahlten Betrag pro
Kalenderjahr oder auch den ganzen Betrag auf einmal absetzen?

Du kannst immer nur das absetzen, was Dir im Jahr tatsächlich an Kosten entstanden ist. Also exakt das, was Du in diesem Jahr wirklich gezahlt hast.

Gruß vom

Dicken MD.