Person A hat einen Titel gegen Person B. Etwa 2 Jahre lang hat Person A erfolglos versucht, hier Geld beizutreiben, da der Schuldner häufig Bank und Arbeitgeber gewechselt hat.
Person A hat nun den Anwalt gewechselt, welcher mal „irgendwie hinten rum, statt immer über eine neue EV“ sowohl Arbeitgeber, wie Bank herausgefunden hat. Auf einmal ist der Schuldner an einer Einigung interessiert, Geld ist auch schon etwas da.
Was passiert jetzt mit den Kosten des 1. Anwalts? Reicht es aus, dem neuen Anwalt, die Rechnungen zu übergeben um diese Kosten mit zu vollstrecken? Tituliert sind sie bisher nicht.
Greetz
T.