Mehrkosten durch Nichtzusage von Bildungsurlaub

Hallo zusammen,

nehmen wir mal an, dass ein Arbeitgeber einem Arbeitnehmer die Teilnahme an einer Bildungsmassnahme (die als Bildungsurlaub anerkannt ist) aufgrund betrieblicher Belange ablehnt. Der Arbeitnehmer stellt daraufhin einen Antrag, den Anspruch auf Bildungsurlaub in das Folgejahr zu übernehmen. Der Arbeitgeber stimmt diesem Antrag zu und schreibt sogar noch rein, dass einer Teilnahme diesen Seminars im Folgejahr nichts im Wege stehen würde. Im Folgejahr wird das selbe Seminar wieder angeboten, jodoch EUR 30,- teurer. Kann der Arbeitnehmer nun diesen Mehraufwand beim Arbeitgeber geltend machen? Oder ist das dann halt persönliches Pech des Arbeitnehmers?

Vielen Dank für eure Beiträge
Fraenz

Hallo.

Kann der Arbeitnehmer nun
diesen Mehraufwand beim Arbeitgeber geltend machen? Oder ist
das dann halt persönliches Pech des Arbeitnehmers?

Es ist persönliches Pech. Kosten für BUrl- Veranstaltungen sind vom AN zu tragen - das BUrl-Gesetz regelt nur den Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts. Seminargebühren u.dgl. könnten natürlich Gegenstand von Tarifverträgen oder BV sein.

Wobei Detailfragen vom Bundesland abhängig sind - diese allerdings nicht.

Gruß Eillicht zu Vensre