Mehrkosten Rechung nach Kaufpreiszahlung

Hallo,

folgende Situation stellt sich - eine Bekannte kaufte sich eine sich in der Sanierung befindende Altbauwohnung in H. Mit dem Verkäufer wurde abgestimmt, das in der Wohnung die Elektrik direkt mit dem Architekten und dem Bauleiter besprochen werden sollte. Gleiches galt für die Auswahl der Fliesen und die Armaturen im Badezimmer.

Gehen wir davon aus, das während die Besprechung der Elektrik stattfand, die von dem Architekten in die Elektroplanung aufgenommen wurde, meine Bekannte darauf hin wies, das sie eine Auflistung der entstehenden Mehrkosten wünscht, bevor die Arbeiten durchgeführt werden.

Die Fliesenauswahl wurde im Rahmen der Baubeschreibung vorgenommen, auf Fliesen in der Küche wurde gänzlich verzichtet.

Gehen wir auch weiter davon aus, das bei der Auswahl der Armaturen wieder darum gebeten wurde, vor der Bestellung klar zu stellen ob eine Überschreitung der geplanten Kosten zu erwarten ist, damit eine schriftliche Freigabe erfolgen kann. und dieses wär nie geschehen.

Auch auf mehrfache Nachfrage ob im Rahmen der Renovierung Kosten durch Extrawünsche verursacht wurden gab es keine Antworten. Von Seiten des Verkäufers wäre klar geäußert worden das er keine Mehrkosten für die Bekannte sehen würde, da auf ein Verhandeln der Kaufpreises mit Rücksicht auf eventuelle Extrawünsche verzichtet worden wäre.

Die Wohnung wäre mit Einzug abgenommen worden. Und der Kaufpreis in voller Höhe an den Verkäufer gezahlt worden. Ein Mängelprotokoll wurde erstellt. Nach mehrfacher Fristsetzung wurde dem bisherigen Bauleiter das Mandat entzogen.

Soweit wäre ja alles in Ordnung: Später bekäme meine Bekannte plötzlich eine Rechung über 2200€ für Mehrkosten von der Firma des ehemaligen Bauleiters, diese bezöge sich auf Elektrikerkosten, angebliche Mehrkosten für Fliesen und eine Summe zum Ausgleich von Mehrkosten für Armaturen.

Meine Frage, könnte zwischen der Baufirma und ihr überhaupt ein Vertrag zu stande gekommen sein, die ihn zur Rechungsstellung berechtigt hätte? Oder hätte der Verkäufer vor Übergabe der Wohnung und Zahlung des vollen Kaufpreises diese Mehrkosten geltend machen müßen?

Vielen Dank für Ihren Input

Hallo,

Hi Susann1981,

Meine Frage, könnte zwischen der Baufirma und ihr überhaupt
ein Vertrag zu stande gekommen sein, die ihn zur
Rechungsstellung berechtigt hätte?

Ja könnte möglich sein. Hier kennt aber keiner den Vertrag. Oder ist das ein reiner Kaufvertrag über eine Immobilie?

Oder hätte der Verkäufer
vor Übergabe der Wohnung und Zahlung des vollen Kaufpreises
diese Mehrkosten geltend machen müßen?

Mehrkosten sind grundsätzlich „vor der Ausführung“ anzumelden. Zumindest im Baurecht ist das in der Regel so. Ergo kein Vergütungsanspruch.
Wie das im Kaufvertrag geregelt ist wissen wir nicht.

GvC

Hallo,

danke dir :smile: es gab nur einen Kaufvertrag über die Immobilie. Der Bauleiter war über den Verkäufer beauftragt die Sanierung zu beaufsichtigen. Der Verkäufer hat meine Bekannte dann in die Baustelle geschickt um vor Durchführung der Arbeiten noch mit den Handwerkern zu sprechen, die in seinem Auftrag die Sanierung durchführen. Das heißt doch das er sich vorher hätte melden müßen wenn ihre Wünsche Mehrkosten verursacht hätten.

VG

Susann

Hi, Susann,

wenn die Freundin lediglich einen Kaufvertrag hat, ist es vermutlich ein Problem des Verkäufers. Dann sollten die Mehrkosten im Vertrag geregelt sein. Was steht denn dazu genau im Kaufvertrag?

Was ich nicht verstehe, was der Bauleiter damit zu tun hat. Es müste ein Auftrag an eine Baufirma erfolgen. Der Bauleiter ist nur ein Erfüllungsgehilfe. Aber die Baufirma hat vermutlich einen Auftrag vom Verkäufer?

GvC