Mehrkosten Verzögerung Hauskauf - wer zahlt was?

Hallo zusammen!

Ich hoffe, hier hat jemand ein paar Grundlagen zur „Lösung“ dieses
„Problems“:

Nehmen wir einmal an:

Ehepaar Käufer kauft von Frau Verkäufer ein wunderbares Haus
Das Ganze wird notariell abgewickelt im November von Jahr Null.
Man einigt sich für die Übergabe des Hauses auf April des Jahres Eins.
Bis dahin soll das Haus geräumt sein sowie das im Grundbuch eingetragene
Wohnrecht einer Person Oma gelöscht sein.

Die Übergabe findet tatsächlich zum vereinbarten Zeitpunkt statt, jedoch
kann/darf das Haus durch die Bank von Ehepaar Käufer noch nicht bezahlt
werden, da das Wohnrecht noch nicht gelöscht ist.
Die Zahlung kann dann endlich im September von Jahr Eins erfolgen (Person
Oma konnte der Löschung des Wohnrechts nicht mehr selbst zustimmen, Vormund
hat zugestimmt, Prüfung durch das Vormundschaftsgericht hat ewig gedauert).

Da Ehepaar Käufer das Haus vollfinanziert hat und der Kredit natürlich
schon im November von Jahr Null (analog zum Notarkram etc) bewilligt wird,
fallen zwischen April und September von Jahr Eins zusätzliche Kosten
(„Bereitstellungsprovisionen“) an, die Ehepaar Käufer Frau Verkäufer mit
einem großzügigen Zahlungsziel von 2 Monaten in Rechnung stellt.
(Eine diesbezügliche Kürzung des Kaufpreises von vorneherein ist nicht
rechtens, deshalb muß erst der volle Kaufpreis gezahlt werden und
anschließend die zusätzlich entstandenen Kosten durch die Verschiebung der
Zahlung wieder eingefordert werden.)

Frau Verkäufer prüft die Forderung der Eheleute und bringt bei Ihrer
„Rückzahlung“ folgende Dinge in Abzug:

  • Miete von April bis September jeweils 50 Euro = 300 Euro (das Haus war ja
    schon übergeben und die Eheleute haben es fleißig renoviert und bewohnt)
  • Gebäudeversicherung
  • Grundsteuern und Müllgebühren

Soweit so gut.

Mit der Gebäudeversicherung erklären sich die Eheleute Käufer natürlich
einverstanden.
Die Grundsteuern/Müllgebühren werden noch einmal angesprochen werden, da
diese auch von den Eheleuten Käufer ab April bezahlt wurden. (Sich um den
Betrag jedoch noch einmal zu streiten…)
Allerdings stutzen die Eheleute Käufer beim Thema Miete. Gerne wollen sie
natürlich auch die 300 Euro (zurück)erstattet bekommen, jedoch trauen sie
sich nicht, Frau Verkäufer darauf noch einmal anzusprechen, da sie Angst
haben, daß der Betrag evtl. noch höher wird. [Die Eheleute hätten an sich
auch bis September von Jahr Eins mietfrei wohnen können, da Ehemann Käufer
eine ETW hat.]

=> Kann Frau Verkäufer die hier angesetzte Miete einbehalten, obwohl sie
die Verzögerung der „Lastenfreiheit“, die für die Kaufpreiszahlung nötig
war, verschuldet hat?
=> Wenn ja: Ist der Betrag rechtens? Kann die Eheleute eine höhere Kürzung
erwarten, wenn sie die Miete nochmal ansprechen und bemängeln?

Vielen lieben Dank im Voraus für fundierte Hinweise und Antworten.

m.

Verstehe ich das richtig, dass die Familie Käufer zwar rechtzeitig in die Immobilie einzog aber erst ein paar Monate später den Kaufpreis zahlte, weil die Löschung „hing“?

Das kommt mit von Frau Verkäufer sehr großzügig vor, denn sie hätte vor vollständiger Zahlung des Kaufpreises üblicherweise niemanden hinein lassen müssen.

Und diese Frau Verkäufer verlangt eine „Miete“ von 50 (fünfzig) Euro im Monat für diese Zeit. Was ist denn das für ein Haus? 30qm Garage? Ansonsten klingt mir auch dies SEHR entgegenkommend.

Und nun wollt ihr allen Ernstes nicht einmal dieses Geld zahlen?

Sorry, entweder habe ich etwas falsch verstanden oder ihr seid dabei euch lächerlich zu machen und eventuell macht ihr nebenbei noch ein Fass auf (Stichwort: unübliche Miete), bei dem ihr am Ende mehr bezahlt.