Hallo liebe Experten!
Angenommen, ein Arbeitnehmer erhält einen befristeten Arbeitsvertrag in Teilzeit über genau ein Jahr (ohne Sachgrund).
z.B. ab 15.7.07 befristet auf ein Jahr
Im Verlauf dieses Jahres erhält der Arbeitnehmer eine Ergänzung zu diesem Arbeitsvertrag, in der die Arbeitszeit geändert wird und das Ende auf 30.7.08 festgesetzt wird (während es laut Vertrag 1 am 14.7. enden müsste).
Dann wiederum würde der Arbeitnehmer einen neuen Vertrag beim gleichen Arbeitgeber bekommen, der am 1.8.08 beginnt und wieder auf ein Jahr befristet wäre (also 31.7.09).
Wäre es denn zulässig, zwischen den Verträgen einen Tag „Lücke“ zu lassen, d.h. wenn für den 31.7. kein Arbeitsvertrag bestünde und die Verträge somit nicht unmittelbar ineinander übergehen würden?
Wäre es überhaupt zulässig, den Vertrag ab 1.8.08 auf ein Jahr zu befristen, da eine zeitliche Befristung laut Teilzeit- und Befristungsgesesetz nur zwei Jahre dauern darf (somit bis 14.7.09, da erstmalig eingestellt 15.7.07)?
Wären diese Feststellungen korrekt und was wäre in einem solchen Fall zu tun?
Ich bin gespannt auf Infos zu dieser Fragestellung!
Viele Grüße
Kathi