Es ist nicht richtig, dass man sofort mindern darf. Zunächst
einmal muss man den Vermieter schriftlich über den Mangel
informieren und bei keiner Reaktion in Verzug setzen, also
darauf hinweisen, dass man eine Mietminderung beabsichtigt,
wenn der Mangel nicht zu einem fest gesetzten Termin beseitigt
ist oder anderweitig entschädigt wird.
Diese Antwort ist schlicht und einfach FALSCH
Mietminderung steht dem Mieter ab Beginn des Mangels zu. Dass er den Mangel melden muss und weitere Einzelheiten juristischer Art um den Anspruch nicht zu verlieren, steht auf einem anderen Blatt.
Zur Heizung: In Mietshäusern gibt es oft einen Hausmeister,
der mit einfachen Mittel die sogenannte Nachtabsenkung
verändern kann. Dies scheint hier der Grund für den
morgendlichen Ausfall zu sein.
Ferndiagnose, Mieter/Eigentümer des Hauses oder Glaskugel?
Besser wäre natürlich, wenn Mieter die Wärme selbst erzeugen
und regeln können. Dies ist nun mit den neuen
Wärmewellenheizungen möglich, die technisch ausgereift und
wirtschaftlich unschlagbar sind.
http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/waermewe…
vnA