Mehrmaliger Ausfall der Heizung und Warmwasser zufuhr

Guten Tag,
 
Bei uns ist es nun schon mehrmals vorgekommen das die Heizung morgens kalt blieb sowie das Warmwasser weg ist. Im Hausflur hängt auch nichts aus zwecks einer haverie etc.
Miete ist bezahlt!

Meine Frage daher: Ab wann kann ich Mietminderung verlangen?

Danke im Voraus für die Antworten.

Hallo!

es muss auch auch nichts „aushängen“ weil es z.B. Arbeiten an der Anlage gibt.

Man kann sofort mindern,wenn die Mietsache einen Mangel hat.
Und keine Heizung und/oder kein Warmwasser ist ein solcher Mangel. Sofort beim Auftreten besteht dieser Mangel und der kann auch grundsätzlich sofort gemindert werden.
Um wieviel ist eine ganz andere(schwierige) Sache !

Natürlich muss der Mangel auch angezeigt werden,damit er behoben werden kann. Die Minderung hat aber damit nichts zu tun. Das sind unabhängige Sachen.

Bei nur zeitweise(stundenweise) auftretenden Mängel ist eine Minderung immer sehr schwierig zu bemessen. Bei lange andauernden oder gar Dauermängeln wäre es deutlich einfacher.

MfG
duck313

Hallo,
zuerst dem Vermieter den zeitweisen Ausfall der Heizung melden und ihn auffordern, die Anlage zu reparieren… Tut sich nach einer Woche nichts, den Vermieter mit einer Frist von 14 Tagen auffordern die Heizung zu reparieren und eine Mietminderung von 70% androhen. Verändert sich die Situation nicht, Mite mindern.
Aber, das Klima ist dann mit dem Vermieter sehr schlecht. Vielleicht reden Sie zuerts mit dem Vermieter? Manchmal ist auch das Schreiben eines Anwaltes sehr wirksam.
Gruß

Es ist nicht richtig, dass man sofort mindern darf. Zunächst einmal muss man den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und bei keiner Reaktion in Verzug setzen, also darauf hinweisen, dass man eine Mietminderung beabsichtigt, wenn der Mangel nicht zu einem fest gesetzten Termin beseitigt ist oder anderweitig entschädigt wird.
Zur Heizung: In Mietshäusern gibt es oft einen Hausmeister, der mit einfachen Mittel die sogenannte Nachtabsenkung verändern kann. Dies scheint hier der Grund für den morgendlichen Ausfall zu sein.
Besser wäre natürlich, wenn Mieter die Wärme selbst erzeugen und regeln können. Dies ist nun mit den neuen Wärmewellenheizungen möglich, die technisch ausgereift und wirtschaftlich unschlagbar sind.
Viel Erfolg
Jürgen

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Es ist nicht richtig, dass man sofort mindern darf. Zunächst
einmal muss man den Vermieter schriftlich über den Mangel
informieren und bei keiner Reaktion in Verzug setzen, also
darauf hinweisen, dass man eine Mietminderung beabsichtigt,
wenn der Mangel nicht zu einem fest gesetzten Termin beseitigt
ist oder anderweitig entschädigt wird.

Diese Antwort ist schlicht und einfach FALSCH
Mietminderung steht dem Mieter ab Beginn des Mangels zu. Dass er den Mangel melden muss und weitere Einzelheiten juristischer Art um den Anspruch nicht zu verlieren, steht auf einem anderen Blatt.

Zur Heizung: In Mietshäusern gibt es oft einen Hausmeister,
der mit einfachen Mittel die sogenannte Nachtabsenkung
verändern kann. Dies scheint hier der Grund für den
morgendlichen Ausfall zu sein.

Ferndiagnose, Mieter/Eigentümer des Hauses oder Glaskugel?

Besser wäre natürlich, wenn Mieter die Wärme selbst erzeugen
und regeln können. Dies ist nun mit den neuen
Wärmewellenheizungen möglich, die technisch ausgereift und
wirtschaftlich unschlagbar sind.

http://vorort.bund.net/suedlicher-oberrhein/waermewe…

vnA

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