angenommen ein Mieter würde mehrere Monate hintereinander die vereinbarte Betriebskostenpauschale nicht bezahlen. Für den 1. Monat in dem diese nicht gezahlt worden wären, hätte er schon eine Abmahnung erhalten. Im darauf folgenden Monat würde er wieder nicht bezahlen. Wann könnte eine Kündigung erfolgen und wäre sowas dann eine fristlose Kündigung?
Grund des Nichtzahlens könnte z.B. Forderung auf Rückerstattung der Betriebskosten 2006 sein, wobei eine Betriebskostenpauschale vereinbart wäre, bei der eigentlich doch von keiner Seite ein Forderungsrecht bestünde.
Wann könnte eine Kündigung erfolgen und
wäre sowas dann eine fristlose Kündigung?
Wenn eine Monatsmiete erheblich überschritten wurde. Meist geht man hier von zwei Monatsmieten aus.
Grund des Nichtzahlens könnte z.B. Forderung auf
Rückerstattung der Betriebskosten 2006 sein, wobei eine
Betriebskostenpauschale vereinbart wäre, bei der eigentlich
doch von keiner Seite ein Forderungsrecht bestünde.
Kann man so nicht beantworten. Auch bei vereinbarten Pauschalen könnte es durchaus Gründe für einen Protest geben. Wenn Forderungen unberechtigt sein sollten, sind sie eben unberechtigt.
Wann könnte eine Kündigung erfolgen und
wäre sowas dann eine fristlose Kündigung?
Wenn eine Monatsmiete erheblich überschritten wurde. Meist
geht man hier von zwei Monatsmieten aus.
Das heißt, der Mieter könnte solange keine Nebenkosten zahlen bis der Betrag der Monatsmieten überschritten wäre ohne eine Kündigung zu riskieren?
Grund des Nichtzahlens könnte z.B. Forderung auf
Rückerstattung der Betriebskosten 2006 sein, wobei eine
Betriebskostenpauschale vereinbart wäre, bei der eigentlich
doch von keiner Seite ein Forderungsrecht bestünde.
Kann man so nicht beantworten. Auch bei vereinbarten
Pauschalen könnte es durchaus Gründe für einen Protest geben.
Wenn Forderungen unberechtigt sein sollten, sind sie eben
unberechtigt.
Angenommen die Posten die in der Pauschale enthalten wären, wären posten die in der Betriebskostenverordnung als solche ausgewiesen sind und wären dem Mieter vor unterschrift des Mietvertrages als solche bekannt gewesen.
Und andere Frage, was hätte den die Rückforderung von Beträgen der Betriebskostenabrechnung 06 mit den laufenden Betriebskosten des Jahres 07 zu tun, das dies ein nicht bezahlen der Nebenkosten rechtfertigt?
wie soll man eine Betriebskostenpauschale verstehen, die unabhängig vom Mietpreis vereinbart wurde ? Hier stellt sich immer wieder die Frage, ob diese Pauschale nur auf die Heizkosten oder auf alle Kosten bezogen ist. Vorsicht, die Mietverträge enthalten hier Klauseln, deren Auslegung nur in Verbindung mit der Absprache bei Abschluß des Mietvertrages möglich sein könnte.
Grundsätzlich aber, ob Vorauszahlung oder Pauchale. Für Heizkosten und Betriebskosten, die nicht gezahalt werden, kann nicht mit der Begründung der Höhe von zwei Monatsmieten gekündigt werden.
Gruss Günter
angenommen ein Mieter würde mehrere Monate hintereinander die
vereinbarte Betriebskostenpauschale nicht bezahlen. Für den 1.
Monat in dem diese nicht gezahlt worden wären, hätte er schon
eine Abmahnung erhalten. Im darauf folgenden Monat würde er
wieder nicht bezahlen. Wann könnte eine Kündigung erfolgen und
wäre sowas dann eine fristlose Kündigung?
Grund des Nichtzahlens könnte z.B. Forderung auf
Rückerstattung der Betriebskosten 2006 sein, wobei eine
Betriebskostenpauschale vereinbart wäre, bei der eigentlich
doch von keiner Seite ein Forderungsrecht bestünde.