Mehrspartenanschluss, Stromanbieter bohrt extra

Wir sind z.Z. dabei ein Haus (Kfw 70) zu bauen, durch den Keller wurd ein Mehrspartenanschluss gelegt, welchen sämtliche Anbieter mitnutzen wollten.
Der Stromversorger allerdings brauchte mehr Vorlaufzeit und musste daher wieder aufgraben um die Leitung zu legen - anscheinend kamen die dann wg. Fallrohr und Baugerüst nicht an den Anschluss und bohrten ca. 20 cm daneben ein weiteres Loch in die Wand! Wir haben zum Glück viele Fotos gemacht, worauf zu sehen ist, dass dies wäre nicht nötig gewesen wäre!
Können wir verlangen, dass ein (neutrales) Gutachten über die korrekte Abdichtung gemacht wird? Falls dies in der Rechnung mit aufgeführt wird: Müssen wir die Extra-Bohrung bezahlen?

Vorab schon mal danke!!!

Hallo,

(Meine Antwort ist vorbehaltlich aller Irrtümer oder veralteten Wissens und nicht rechtsverbindlich)

Eigentlich beantwortest Du Dir die Frage selbst: Für die Baufreiheit an der Baustelle ist prinzipiell der Auftraggeber verantwortlich. Wenn der Zugang zum Mehrspartenanschluss nicht gegeben war … (Gerüst, Fallrohr)

Die ganze Sache ist sehr vielschichtig! Die rechtliche Seite kann ich nicht beantworten. Aber jeder der darüber zu urteilen hat wird fragen, ob in Vorbereitung der Maßnahme verbindliche Absprachen getroffen wurden, ob der Termin der Durchführung fest vereinbart war, ob dem Durchführenden (der Firma) der gemeinsame Anschlußkanal bekannt war, wie genau der Auftrag lautete, Ob dem Auftragnehmer Zeichnungen vorlagen, ob zum Bautermin der Auftraggeber vor Ort war ob Baufreiheit vorhanden war usw. Wenn Du Deine Fragen beantwortet haben möchtest, solltest Du einen Rechtsanwalt beauftragen. So wie Du Dir das vorstellst hier eine umfassende und alle Seiten beleuchtende Antwort zu erhalten geht nicht.

Wie Du das schilderst, vermute ich, dass von Deiner Seite aus kein detaiierter Auftrag mit Zeichnung Massen usw. beim Auftraggeber vorlag, verpflichtend festgelegt was wo der Anschluß gelegt wird und niemand von der Familie vor Ort war. Was ich nicht beurteilen kann ist, ob es von Seiten des Stromversorgers technische Gründe oder die Einhaltung von Vorschriften notwendig machten den gemeinsamen Versorgungsschacht zu nutzen oder ob es wie von Dir beschrieben der fehlende Zugang durch Gerüst usw…

Was sagt denn die ausführende Firma dazu?

Wir sind z.Z. dabei ein Haus (Kfw 70) zu bauen, durch den
Keller wurd ein Mehrspartenanschluss gelegt, welchen sämtliche
Anbieter mitnutzen wollten.

Hallo,
Ihr solltest die ,ot dem Architekten und einem Rechtsanwalt
besprechen.
Gruss

Hallo ichbins74,
die Sache ist nicht ganz einfach und von den örtlichen Vertragsvereinbarungen abhängig!
War der Termin mit dem Bauherrn abgestimmt?
Bei so einem wichtigen Termin hätte ich auf jeden Fall teilnehmen wollen.
Wenn der Termin und der vorhandene Durchbruch im Vorhinein abgesprochen war und dann keine Baufreiheit besteht ist das für den Bauherrn nicht vortreilhaft.
Auf der anderen Seite hätte der Energieversorger mal zum Telefon greifen können und den Bauherrn über die Umstände informieren können. Wenn keine Baufreihet besteht könnte der EVer natürlich sich die zweite Anfahrt bezahlen lassen.
Die korrekte Abdichtung ist nicht die Frage von einer oder zwei Bohrungen, den der EVer hätte ja auch die erste Bohrung entsprechend abdichten müssen oder was ist vereinbart?
Wer ist vertraglich für welche Arbeit verantwortlich?
Bei unserem Haus hat sich EVer nicht in dieses Thema zwängen lassen, da wir einen Hausanschlußkasten außen am Gebäude haben und wir für die Durchleitung bis zum Zählerkasten verantwortlich waren.
Neutrales Gutachten + extra Bohrung bezahlen = Bitte prüfen was vereinbart wurde!
War die Stelle für den vorhanden Durchbruch sichtbar gekennzeichnet und vereinbart?
Fall´s Zusatzkosten kommen einen Vor-Ort-Termin mit den Beteilgten durchführen, um die Standpunkte und Meinungen zu erörtern.
Ich glaube nicht, dass die zweite Bohrung bei fachmänischer Abdichtung das Kfw 70 Programm gefährdet.
Bitte den Architekt/ Bauberater einbeziehen.
Viele Grüße und Erfolg.

Das der Mehrfachanschluss nicht vonm Stromanbieter genutzt wurde ist natürlich ärgerlich.

Aber ist dadurch ein Schaden entstanden?

Überlegen wir, es wurde ein zweites Loch gebohrt.
Wie hoch würde letztendlich der Richter Ihren Schaden bewerten?
Sicherlich nur mit einem sehr geringen Schadenersatz. Überlegen Sie, ob Ihnen der Aufwand an Nerven und Zeit wert ist?
Es ist davon auszugehen, dass der Anschluss normgerecht vom Stromanbieter durchgeführt wurde und Ihnen dadurch kein Schaden entstanden ist.

Was die Kosten betrifft, falls Ihnen der Stromanbieter ein Pauschale berechnet, brauchen Sie keine höheren Kosten befürchten.

Führt er aber die Bohrung sowie das Ausschachten in der Rechnung zusätzlich auf, ist zunächst einmal die gütliche Einigung mit dem Stromanbieter anzustreben.

Ansonsten ggf. Schiedsstelle anrufen bzw. sich an einen Anwalt wenden.
Ein von Ihnen beauftragter Gutachter wird eventuell bei einem Verfahren nicht vor Gericht anerkannt. Dann bleiben Sie auf die Kosten „sitzen“.
Eventuell beauftragt das Gericht einen „gerichtlich bestellten Gutacher“.

Sie sind erst beim Keller? Gehen Sie mit Gesundheit (Nerven) pfleglich um!
Ansonsten bleibt mir Ihnen viel Erfolg und möglichst wenig Ärger zu wünschen.

Da es bei mir schon etwas länger her ist mit dem Bauen, haben sich die Richtlinien (Kfw 70) und Standarts geändert. Allerdings würde ich empfehlen Euch bei einem Anwalt zu erkundigen, da Ihr ja Fotos gemacht habt und es um die Abdichtung des Hauses (Kfw 70) geht. Es ist eine heikle Angelegenheit…