Mehrstunden oder Überstunden?

bei einer Zeitarbeitsfirma haben sich Stunden angehäuft.
Wie müssen diese bezahlt werden, als Mehr oder Überstunden mit entsprechendem Zuschlag??

Bei wöchentlicher AZ 35 Stunden, Mo-Fr. jeweils 1 bzw. 2 Stunden/Wo.
Überstunden in dem Sinne sind enstanden durch Schulungsmaßnahme außerhalb vom Wohnort. 10 Stunden am Stück
Diese wurden übrigens genau wie die übrigen Stunden dem Leihbetrieb in Rechnung gestellt, mit zus. 25 %
Diese hat der gleiche AN nämlich im Leihbetrieb bearbeitet.

Hallo,

es fehlen wichtige Angaben, um die Frage ernsthaft diskutieren zu können.

Würde in diesem Fall ein TV gelten ?
Falls ja, was steht dort zu Überstunden/Mehrarbeit und zur wöchentlichen Regelarbeitszeit ?

Gibt es evtl. in diesem Fall eine Betriebsvereinbarung mit BR zu dem Thema ?
Falls ja, was steht dort zu Überstunden/Mehrarbeit und zur wöchentlichen Regelarbeitszeit ?

Gibt es in diesem Fall im Arbeitsvertrag Regelungen zu dem Thema ?
Falls ja, was steht dort zu Überstunden/Mehrarbeit und zur wöchentlichen Regelarbeitszeit ?

Gibt es keine Regelungen zu Überstunden, muß mangels gesetzl. Grundlage auch kein Zuschlag gezahlt werden.
Was der Verleih-AG dem Entleih-AG als Zuschlag berechnet, begründet keine Ansprüche des AN auf Zuschläge.

&Tschüß
Wolfgang