Mehrverdienst bei 400 € job

Liebe/-r Experte/-in,
ich habe eine Frage zu meinem 400 € Job. Neben meiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung (Steuerklasse 1) habe ich noch einen 400 € Job.
In diesem Job mache ich bei Bedarf auch Urlaubs- und Krankheitsvertretung. Dadurch habe ich mir schon einige Überstunden erarbeitet, die ich aus betrieblichen Gründen nicht „abfeiern“ kann. Ich müßte mir diesen Verdienst also auszahlen lassen. Nun habe ich gehört, dass in Ausnahmefällen (z.B. Urlaubsvertretung) ein Mehrverdienst (also über 400 €) auch sozialversicherungs- und steuerfrei bleibt. Was muss der Arbeitnehmer und was der Arbeitgeber dabei beachten??

Im voraus schon mal vielen Dank für die Hilfe

beste Grüße
maribo

Hallo Maribo,
übersteigt das Arbeitsentgelt nur gelegentlich und unvorhergesehen die Geringfügigkeitsgrenze (z.B. wie bei dir auf Grund einer nicht eingeplanten Krankheitsvertretung), bleibt es weiterhin bei der Versicherungsfreiheit. Allerdings darf ein „gelegentliches“ Überschreiten nicht für mehr als zwei Monate innerhalb eines Jahres eintreten.

Überschreitet das regelmäßige monatliche Entgelt den Betrag von 400 EUR, tritt mit dem Tag, an dem das Überschreiten bekannt wird (z.B. geänderter Arbeitsvertrag), Versicherungspflicht in der Sozialversicherung ein. Solange das monatliche Entgelt 800 EUR nicht überschreitet fällt es aber unter die Gleitzonenregelung. Wird das Überschreiten der Geringfügigkeitsgrenze durch die Bundesknappschaft Cottbus als zuständige Einzugsstelle oder im Rahmen einer Betriebsprüfung durch einen Rentenversicherungsträger festgestellt, sind Beiträge erst ab dem Zeitpunkt zu zahlen, ab dem die Entscheidung bekannt gegeben wird.
Ich hoffe, ich konnte etwas helfen.
LG Corinna

Hallo maribo,

oh, oh, das ist so eine Sache mit dem Hinzuverdienst. Du hast Recht, dass es z. B. bei einmaligen, kurzfristigen und nicht umfänglichen (= wenige Stunden) Urlaubsvertretungen Sozialversicherungsfreiheit über der 400 €-Grenze geben kann. Da Du aber noch einen Hauptjob hast, dürfte das hier nicht zum Tragen kommen. Vorsorglich empfehle ich, bei der Buchhaltung des Arbeitgebers nachzufragen, ob dort die Sozialversicherungspflicht geklärt ist.

Da ich kein ausgewiesener Experte zum Thema Lohn, Sozialversicherung bin, empfehle ich Dir außerdem noch andere w-w-w-Experten zu befragen.

Gruß und viel Erfolg
Piri

Hallo Maribo,

ja ein gelegentliches unvorhergesehenes Überschreiten der 400 Euro Grenze ist möglich. Allerdings ist eine Urlaubsvertretung nicht unvorhersehbar. Bitte geben Sie mir Ihre E-Mail-Adresse, dann kann ich Ihnen etwas als Anhang schicken.

MfG

Sven Duwe

Hallo Sven,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Meine Mail-Adresse: [email protected]
Wäre Krankheitsvertretung okay, und muss der Arbeitgeber das ggfs. nachweisen?? Gibt es Höchstgrenzen? Ich würde bei Auszahlung meiner gesammelten Stunden auf insgesamt 800 € (400€ regulär plus 400€ zusätzlich) kommen.

Vielen Dank, beste Grüße
Maribo