Hallo Allwissende,
ich habe einen Kasten mit Mehrwegflaschen in einem Supermarkt abgegeben. Wie so üblich habe ich daraufhin nicht sofort Bargeld, sondern einen Quittung/Gutschein erhalten. Auf ihm ist deutlich aufgedruckt: Erstattung des Pfandbetrages nur innerhalb von 14 Tagen !
Diese Frist habe ich leider verstreichen lassen. Kann ich das Geld trotzdem einfordern ? Falls ja, worauf kann ich mir berufen ?
Herzlichen Dank für eine Antwort,
Jupp