Mehrwehrtsteuer bei Neukauf statt Reparatur ?

Hi, nach einem Fahrradunfall ist mein eigenes Rad stark beschädigt. Der Kostenvoranschlag liegt bei 2000€, Restwert des unbeschädigten Rades bei ca. 2700€.

Ohne das Rad zu reparieren bekäme ich 2000€-19% MwSt., ca. 1600€.
Bei Reparatur bekomme ich die Volle Rechnung erstattet, bzw. die Mehrwertsteuer nacherstattet.

Wenn ich nun nicht reparieren lasse, anstelle dessen mir ein neues anderes Rad im Wert von 2500€ anschaffe, bekomme ich dann mit dieser Quittung die Mehrwehrtsteuer bis zu Höhe des Kostenvoranschlages ersetzt?

Hallo,

wenn die Steuer anfällt, bekommt man sie auch ersetzt bis in Höhe des Gutachtens (als Privatperson!).

VG René

Hi und vielen dank schonmal.

Muss ich einen solchen Kauf (abweichend des Kostenvoranschlages) ankündigen oder habe ich ein Recht auf die Mwst. wenn nicht so durchgeführt wie im KVA?

Wo liegt die Grenze was ich als Ersatz kaufen kann? ich denke, eine Motorrad-Quittung würde z.B. nicht ausreichen.

Besten Gruß

Hallo,

Muss ich einen solchen Kauf (abweichend des
Kostenvoranschlages) ankündigen oder habe ich ein Recht auf
die Mwst. wenn nicht so durchgeführt wie im KVA?

die MwSt gibt es nur bei Reparatur oder Neukauf mit dazu. Bei Auszahlung lt. Gutachten gibts die nicht! Und ankündigen ist kein muss!

Wo liegt die Grenze was ich als Ersatz kaufen kann?
eine Motorrad-Quittung würde z.B. nicht ausreichen.

Fahrrad für Fahrrad.
Wenn das Motorrad als Ersatz für das geschrottete Fahrrad gekauft wurde, mal höflich bei der Gesellschaft anfragen (bis zur Höhe des Gutachtens müssen die ja eh bezahlen)…ich muss mir ja auch nicht für den kaputten Mercedes einen Mecedes kaufen, es darf dann auch ein Opel sein :smile:

VG René