Hi, nach einem Fahrradunfall ist mein eigenes Rad stark beschädigt. Der Kostenvoranschlag liegt bei 2000€, Restwert des unbeschädigten Rades bei ca. 2700€.
Ohne das Rad zu reparieren bekäme ich 2000€-19% MwSt., ca. 1600€.
Bei Reparatur bekomme ich die Volle Rechnung erstattet, bzw. die Mehrwertsteuer nacherstattet.
Wenn ich nun nicht reparieren lasse, anstelle dessen mir ein neues anderes Rad im Wert von 2500€ anschaffe, bekomme ich dann mit dieser Quittung die Mehrwehrtsteuer bis zu Höhe des Kostenvoranschlages ersetzt?