Ich habe eine Frage:
Nach einem Wildunfall möchte ich nach meinen Kfz Schaden nach Kostenvoranschlag abrechnen.
Die Versicherung erstattet mir nur den Schaden ohne MwSt. Wenn ich eine Reparaturrechnung nachreiche bekomme ich die MwSt. erstattet. Die Versicherung beruft sich auf §13(5) der Allgemeinen Bedingngen für die Kraftfahrtversicherung.
Ist das so OK ? Was kann ich tun um die MwSt zu bekommen ?
Oder ist das Handeln der Versicherung OK ? Allgemein üblich ?
Ist das so OK ? Was kann ich tun um die MwSt zu bekommen ?
Oder ist das Handeln der Versicherung OK ? Allgemein üblich ?
Das ist so okay. Machen meines Wissens nach mittlerweile alle Versicherer und macht auch Sinn. Schließlich musst du die Mehrwertsteuer nicht abführen und du bekommst nur deinen wirtschaftlichen Schaden erstattet.
Dieses Handeln ist auch mit den Änderungen des Schuldrechts zum 1.1.02 und 1.8.02 vereinbar. (wird sogar dort explizit so rausgestellt)