Ist zu erwarten, daß die geplante Mehrwersteuerhöhung um 3% auch die Mietpreise erhöhen wird,wenn die Kalkulation der Vermieter kostenneutral bleiben soll?
Mieten sind mehrwertsteuerfrei. owt.
Ist zu erwarten, daß die geplante Mehrwersteuerhöhung um 3%
auch die Mietpreise erhöhen wird,wenn die Kalkulation der
Vermieter kostenneutral bleiben soll?
Nicht grundsätzlich
Hallo
nein - grundsätzlich sind Mieten nicht steuerfrei. Mieten für Gewerberäume unterliegen der Umsatzsteuerverpflichtung.
Christian
Ist zu erwarten, daß die geplante Mehrwersteuerhöhung um 3%
auch die Mietpreise erhöhen wird,wenn die Kalkulation der
Vermieter kostenneutral bleiben soll?
Hinsichtlich der Grundmiete nur bei gewerblichen Mieten. Aber bei den Betriebskosten kann es natürlich eine Rolle spielen.
Servus Ernst,
da Vermietung zu Wohnzwecken grundsätzlich USt-frei ist, müssen Vermieter „brutto“ kalkulieren: D.h. in dem Umfang, in dem Instandhaltungsaufwand und andere nicht umlegbare Lieferungen und Leistungen in den Mietzins einfließen, müssen sie versuchen, die USt-Erhöhung weiterzugeben. Welchen Anteil am Mietzins diese Kosten haben, ist schwer zu schätzen, aber das wird sich, denke ich, im „Hintergrundrauschen“ verlieren, alldieweil der Löwenanteil der Mieten AfA und Verzinsung des im Objekt festgelegten Kapitals ausmacht. Da gibt es keinen rückwirkenden Einfluss der USt-Erhöhung, und bei Neubauten werden tendenziell eher die Preise für Albanervermietung sinken als die Endpreise (incl. USt) zu steigern sein; zumal sowohl Immopreise als auch die Mieten in sehr vielen Gegenden ohnehin nachgeben: Als Anbieter kann man nicht irgendeinen kalkulierten Preis ohne Rücksicht auf die Nachfrage durchpauken.
Die Betriebskosten werden sicherlich geringfügig anziehen, wobei das auch stark davon abhängt, wie sie sich genau zusammensetzen (z.B. Reinigung von Flur etc. durch Hausmeister oder durch externen Dienstleister etc.).
Schöne Grüße
MM
Ist zu erwarten, daß die geplante Mehrwersteuerhöhung um 3%
auch die Mietpreise erhöhen wird,wenn die Kalkulation der
Vermieter kostenneutral bleiben soll?Hinsichtlich der Grundmiete nur bei
gewerblichen Mieten
NEINE, die Meiten bleiben auch gleich - der Nettomietzins ist vertraglich vereinbart - damit unveränderbar - und da ein Gewerbemietvertrag nur dann mir UST vereinbart werden kann, wenn der Mieter auch UST-pflichtig ist, ist für den die MWST Vorsteuer und damit abzugsfähig - also aufkommensneutrakl - eine Mieterhöhung kann daher nicht stattfinden.
bei den Betriebskosten kann es natürlich eine Rolle spielen.
dies ist (s.o.) auch nicht richtig - bei Gewerbemietverträgen
aber dies ist Vorsteuerabzugsberechitgten, und nur mit diesen kann und darf man UST_Verträge abschliessen, vollkommen egal, denn MWst ist auf der andeen Seite Vorsteuer …
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Hallo Ralf,
Die Mieteinnahmen von Privatvermietern sind doch steuerpflichtig. Nicht nur die Nebenkosten, sondern auch die Rep.- und Instandhaltungskosten steigen doch auch um 3%, oder? Wenn das so ist, macht also doch der Vermieter Minus. Wo kommt der Ausgleich her?
Was bedeutet deine Bemerkung nun im Klartext für den Otto-Normal-Bürger.
Gruß Ernst
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