Mehrwertsteuer

Liebe/-r Experte/-in,
Hallo, meine Frage betrifft die voranzumeldende Umsatzsteuer.
Wenn z.B. auf eine Getränkekarte oder Eintrittskarte der Hinweis „enthält die gesetzliche MwSt“ fehlt.
Ist der Betrag € 119 für Bemessungsgrundlage als NETTO-Betrag + 19% MwSt anzusehen, oder geht man automatisch davon aus, dass es sich um Bruttobetrag handelt und deshalb die Bemessungsgrundlage € 100 +19% MwSt beträgt?
Vielen Dank für die Antwort
Peter

Hallo Peter,

sofern es sich um ein offensichtliches Angebot für einen Endkunden handelt (und das dürfte in diesem Fall so sein), ist der Verkäufer verpflichtet, den Bruttopreis auszuweisen.

Herzliche Grüße