ab wann darf man die mehrwertsteuer ausweisen.
sofort nach gewerbeanmeldung oder erst ab einem bestimmten einkommen.
ab wann ist man vorsteuerabzugsberechtig.
sofort nach gewerbeanmeldung oder erst ab einem bestimmten einkommen.
Hallo,
ganz genau weiß ich es nicht - die Umsatzsteuerpflicht entsteht mit der Tätigkeit als Unternehmer, man braucht allerdings eine Umsatzsteuernummer, damit man auch Umsätze melden kann.
Wenn man Umsätze meldet, kann man für dafür (betriebliche) angefallene Aufwendungen Vorsteuer geltend machen.
Das ganze wird eingeschränkt durch eine sogenannte Kleinunternehmerregelung.
Ich würde beim Finanzamt anrufen in der Umsatzsteuerstelle und mich erkundigen.
Gruß
Mehrwertsteuer auf steuerpflichtige Umsätze darf sofort ausgewiesen werden. Grundsätzlich muss eine Steuernummer vorliegen, weil diese auf der Rechnung anzugeben ist. Ebenso ist man sofort zum Vorsteuerabzug berechtigt. Voraussetzung ist, dass man nicht von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch gemacht hat.
Gute Frage. Ich denke mal, das hängt davon ab wie Du Dein Gewerbe angemeldet hast. Wenn Du ein Kleingewerbe hast und von der Umsatzsteuer befreit bist, dann darfst Du sie natürlich weder ausweisen noch anrechnen.
Wenn Du aber ein ganz normales Gewerbe angemeldet hast, dann musst Du meines Erachtens auch sofort die Umsatzsteuer sowohl ausweisen als auch abführen. Da kann Dir aber mit Sicherheit auch jemand am zuständigen Finanzamt Auskunft geben oder einfach mal beim Bund der Steuerzahler oder einem Steuerberater Deines Vertrauens fragen.