Mehrwertsteuer

Als frischer Gewerbetreibender hab ich mal eine saublöde Frage :smile:

Wie ist das denn, wenn ich mal ne Rechnung schreiben muss (bzw darf *g*). Muss ich Mehrwertsteuer ausweisen? Wie führe ich die dann ab? Kann die ja schlecht selbst behalten :smile: Wie funktioniert das???

Ciao Ciao

Blubber

Du stellst ja echt …oo… Fragen,

Die Märchensteuer solltest Du ab 50 Euro (früher waren es mal 100 Mark) ausweisen, und zwar kriegt die das FA (Finanzamt) als durchlaufenden Posten, den Du nur treuhänderisch verwaltest. Diesen MWSt-Betrag und andere (aus anderen Rechnngen) darfst Du gegen die Vorsteuer (also MWSt-Beträge aus Rechnungen, die Du als Kosten verbuchst, die also an Dich gestellt worden sind) verrechnen. Deshalb heißt sie auch Vorsteuer.

Aber die Differenz aus beiden Beträgen (Du kannst auch Miese machen und kriegst dann den entsprechenden MWSt-Anteil vom FA zurück) muß auf alle Fälle sofort je nach Abrechnungszyklus bezahlt werden. Die Mehrwertsteuer ist die einzige Steuer, wo das FA kein Pardon kennt, wenn Du etwa um Aufschub oder Stundung bittest (wie z.B. bei der Gewinnsteuer). Sie muß zack-zack abgerechnet und bezahlt werden.

Gruß Richard

p.s.: Das FA hat freilich ein Konto, wohin Du die Beträge abführst.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nicht immer…
Bei einem Kleingewerbe kann man auch Rechnungen ohne Mehrwertsteuer stellen. Ich mach das seit Jahren, hat damals mein Steuerberater geraten, wie du es machst, hab ich aber keine Ahnung, ist aber nur möglich/sinnvoll bei sehr Kleinen Jahresumsätzen. Ansonsten verdienst du ja auch Geld an der Mehrwertsteuer:

Du kaufst was für 100 € plus MWST und verkaufst für 200 € plus MWST. dann hast du nicht nur 100 € Gewinn sondern durch den Mehrwert noch 16 € mehr. (Korrigiert mich wenn ich falsch liege, aber ich glaube, das ging so :wink:)

Ralph

nix wie hin zur VHS oder IHK oder HWK und sofort nen Kurs Steuerrecht belegen, bzw. Buchhaltung, bzw. wie schreibe ich eine Rechnung!

Wer sich selbstädnig macht, dh. ein Gewerbe am Amt anmeldet, bekommt eine Information, was diese Anmeldung bedeutet auch im Bezug zum FA.

Also ihr drei: Raussuchen und lesen.

Ihr seid verpflichtet euer Gewerbe ebenfalls beim FA anzumelden und euch dort eine Steuernummer zuteilen zu lassen, bzw. anträge auf Sonderbestimmungen zu stellen.

  1. Wenn ich für 100 euro einkaufe, danns teht auf der Rechnung 100 + 16 gleich zahlbar einhundertsechsezehn.
    Wenn ich für 200 verkaufe, dann steht auf der Rechnung 200 + 32 gleich zahlen zweihundertsechsunddreißig.

Das was euch deas Gewinnchen sein soll hat damit nix zu tun. Aber Finanzamt will folgende Meldung von euch und zwar monatlich: Ich habe einkauft und dabei 16 euro VST bezahlt. Ich habe verkauft und dabei 32 Euro MWST berechnet. 32-16= 16. Hiermit schulde ich dem FA 16 Euro.

Hierzu gibt es Möglichkeiten diese anmeldungen um einen Moant verschoben einzureichen und zu bezahlten. DasFA bietet an, den Betrag per EZ-Ermächtigung einzusziehen.

Wer ein Gewerbe betreibt und das nicht nur zum Hobby und Spaß betreibt, sollte auch auf sein äußeres Erscheinungsbild achten.

Wenn ich Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstelle tue ich allen Kund: Ich bin ein kleiner Krauter. Das vertreibt potentielle Kunden eher, als daß es sie anlockt. Wer allerdings gewerbsmäßig Flohmarkt betreibt und das meiste eh schwarz macht, sollte bei euren Lösungen bleiben.

gruss
winkel

PS: Ich bin für einen Meisterbrief für Kaufleute!!!

Was heißt hier alle drei?

Mein Gewerbe bersteht seit über 20 Jahren samt DE- und Steuernummer. Was war denn nun an meinen Ausführungen falsch???

Steuerrecht beherrscht meine Steuerberaterin, wofür ich sie bezahle. Die Gesetze ändern sich laufend, wer soll denn da durchblicken?

  1. Wenn ich für 100 euro einkaufe, danns teht auf der Rechnung
    100 + 16 gleich zahlbar einhundertsechsezehn.

Dann habe ich für 116 eingekauft und nicht für 100

Wenn ich für 200 verkaufe, dann steht auf der Rechnung 200 +
32 gleich zahlen zweihundertsechsunddreißig.

Entsprechend wie oben: Ich habe für 232 verkauft.

Das was euch deas Gewinnchen sein soll hat damit nix zu tun.
Aber Finanzamt will folgende Meldung von euch und zwar
monatlich:

Nö, stimmt nicht: alle 3 Monate geht auch.

Wer ein Gewerbe betreibt und das nicht nur zum Hobby und Spaß
betreibt, sollte auch auf sein äußeres Erscheinungsbild
achten.

Wenn ich Rechnung ohne Umsatzsteuer ausstelle tue ich allen
Kund: Ich bin ein kleiner Krauter. Das vertreibt potentielle
Kunden eher, als daß es sie anlockt.

Für Rechnungen mag das gelten. Wenn aber ein Kunde reinkommt und ein Muster für 40 Euros will, brauche ich die MWSt nicht auszuweisen, mach es aber, wenn es der Kunde will (auf der Barquittung). Bei Rechnungen stelle ich freilich das Programm wegen des geringen Betrages nicht um, dürfte ich aber.

PS: Ich bin für einen Meisterbrief für Kaufleute!!!

Der Kaufmann verdient nicht seine Mäuse mit solchem Halbwissen, sondern mit seiner Nase, wann, wo und zu welchem Preis welches Produkt seine Abnehmer findet. Mit dem Gewinn zahlt er dann den Steuerberater, seine Leute, das Finanzamt und damit die ganze verfilzte Bakschischrepublik, in der Hoffnung, daß für ihn auch noch was übrig bleibt.

Gruß Richard

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Also ich konnte mich in den sechs Jahren, in denen ich mein Gewerbe betreibe, nicht vor Kunden retten, war also immer ausgebucht an Aufträgen. Und das von Firmen mit 5 Mitarbeitern bis zu Firmen mit 1000den Mitarbeitern und Millionenumsätzen, also scheint denen egal zu sein, wie groß meine Firma ist, wenn sie Qualität bekommen. Und mit dem FA kommuniziert mein Steuerberater, ich hab ja auch nicht Finanzwirtschaft studiert.

Und das mit dem Mehrwert tut mir leid, hatte mir mal einer erzählt, der sich wahrscheinlich wichtig tun wollte und ich Nase plauder so einen Schwachsinn natürlich direkt weiter :wink:

Ralph

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…sorry, falsch …

Nö, stimmt nicht: alle 3 Monate geht auch.

Unternehmen, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ab 2002 erstmals neu aufnehmen/genommen haben, müssen in den ersten 2 Jahren die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich abgeben.

Siehste:
Genau dazu ist der Steuerberater da. Da ich aber schon sehr viel länger selbständig bin, hab’ ich das nicht mitgekriegt und mußte es auch nicht, sonst hätte meine Steuerberaterin schon Alarm geschrien.

Gruß Richard


Unternehmen, die ihre berufliche oder gewerbliche Tätigkeit ab
2002 erstmals neu aufnehmen/genommen haben, müssen in den
ersten 2 Jahren die Umsatzsteuervoranmeldung
monatlich abgeben.

Der Kaufmann verdient nicht seine Mäuse mit solchem
Halbwissen, sondern mit seiner Nase, wann, wo und zu welchem
Preis welches Produkt seine Abnehmer findet. Mit dem Gewinn
zahlt er dann den Steuerberater, seine Leute, das Finanzamt
und damit die ganze verfilzte Bakschischrepublik, in der
Hoffnung, daß für ihn auch noch was übrig bleibt.

Hi Richard,

auch wenn ich winkwel nicht immer zustimmen kann so ist in seinen aussagen doch ein gewisser grad an lebenswweisheit,
tatsache ist das ein kaufmann seine mäuse mit seiner nase verdient,

aber

reich wird er durch sein wissen (auch wenn es nur „halbwissen“ ist) um der dinge die geld kosten.

Weil Tatsache ist - wie schon H. Ford sagte -

„Reich wird man nicht durch das was man verdient, sondern durch das was man nicht ausgibt“

und tatsache ist auch, das ein betrieb durch unwissenheit mit der mehrwertsteur usw. funktionieren kann - der steurberater wirds schon richten **lol** - aber bei sagen wir nur 100.000 € Umsatz im Jahr die MwSt. einfach nicht so berechnet wie es eigentlich sein sollte bringt mal eben ca. 2.200 € mehr in die Kasse (um bei euren o.g. Beispiel zu bleiben), ohne das es irgwendwen weh tut - außer hr. eichel und konsorten -

ich denke für 2.200 € kann man ganz schön was machen, und wenn man das ganze dann noch geschickt weitertreibt mit abschreibungen, gewinn-/ Verluststeuerung, vor-/ nachgezogen investitionen, betriebsaufsplittungen etc. etc. kann man schon das ganze ohne weiteren mehraufwand verzigfachen - sagen wir auf „nur“ 5.000 € - das sind 5 % des gesamten Umsatzes, oder mancher rechnet das auch in bier um (ca. 2.500 kästen) oder 4 Wochen urlaub in der Karibik mit knackigen Schönheiten …

also ein bischen halbwissen schadet nie, weil der steuerberater „sollte“ eigentlich nur die feinheiten machen - weil der berät in erster Linie und der „Unternehmer“ unternimmt in erster Linie …

u.

Also ich raff nicht,…
… was Du mir sagen willst.

aber

reich wird er durch sein wissen (auch wenn es nur „halbwissen“
ist) um der dinge die geld kosten.

Weil Tatsache ist - wie schon H. Ford sagte -

„Reich wird man nicht durch das was man verdient, sondern
durch das was man nicht ausgibt“

ja und, was hat das mit der Mehrwertsteuer zu tun?

und tatsache ist auch, das ein betrieb durch unwissenheit mit
der mehrwertsteur usw. funktionieren kann - der steurberater
wirds schon richten **lol** - aber bei sagen wir nur 100.000 €
Umsatz im Jahr die MwSt. einfach nicht so berechnet wie es
eigentlich sein sollte bringt mal eben ca. 2.200 € mehr in die
Kasse (um bei euren o.g. Beispiel zu bleiben), ohne das es
irgwendwen weh tut - außer hr. eichel und konsorten -

Ja meinst Du denn, ich beherrsche den Dreisatz nicht?

100 x 1,16 = 116 oder
116 : 1,16 = 100 oder
116 : 116 x 100 = netto
116 : 116 x 16 = MWSt-Betrag

Mehr zu rechnen gibt’s eigentlich nicht, auch wenn das die Buchhaltung macht mit simplen Programmen.

ich denke für 2.200 € kann man ganz schön was machen, und wenn
man das ganze dann noch geschickt weitertreibt mit
abschreibungen, gewinn-/ Verluststeuerung, vor-/ nachgezogen
investitionen, betriebsaufsplittungen etc. etc. kann man schon
das ganze ohne weiteren mehraufwand verzigfachen - sagen wir
auf „nur“ 5.000 € - das sind 5 % des gesamten Umsatzes, oder
mancher rechnet das auch in bier um (ca. 2.500 kästen) oder 4
Wochen urlaub in der Karibik mit knackigen Schönheiten …

Oh jeh, was ne Theorie! Hier geht es doch um ganz simple Regeln: die Überhänge aus der Märchensteuer gehören dem Fiskus, und die Negativsalden dem Unternehmer. Fertig, Amen.

also ein bischen halbwissen schadet nie, weil der
steuerberater „sollte“ eigentlich nur die feinheiten machen -
weil der berät in erster Linie und der „Unternehmer“
unternimmt in erster Linie …

Ja,ja. Die Steuerberaterin sagt mir nicht, was ich kaufen oder verkaufen soll, das FA auch nicht. Und die Preise mache ich auch selber, diktiert aber im Prinzip der Markt durch die simplen Nachfrage- und Angebotsregeln. Nun muß man nur noch versuchen, die Konkurrenz abzuhängen bzw ihr um ein paar Nasenlängen voraus zu sein.

Gruß Richard

Was heißt hier alle drei?

Mein Gewerbe bersteht seit über 20 Jahren samt DE- und
Steuernummer. Was war denn nun an meinen Ausführungen
falsch???

Hi richard, Herzlichen Glückwunsch und Anerkennung!!!

Steuerrecht beherrscht meine Steuerberaterin, wofür ich sie
bezahle. Die Gesetze ändern sich laufend, wer soll denn da
durchblicken?

so sollte ein Gewerbetreibender denken und handeln!

Dann habe ich für 116 eingekauft und nicht für 100

Betriebswirtschaftlich hast du für 100 eingekauft.!!!

Wenn ich für 200 verkaufe, dann steht auf der Rechnung 200 +
32 gleich zahlen zweihundertsechsunddreißig.

Entsprechend wie oben: Ich habe für 232 verkauft.

Eben nein siehe oben.

Das was euch deas Gewinnchen sein soll hat damit nix zu tun.
Aber Finanzamt will folgende Meldung von euch und zwar
monatlich:

Nö, stimmt nicht: alle 3 Monate geht auch.

Es geht auch über die Aufschubfrist am Ende des Folgemonats, aber erst nach entsprechendem Antrag und Sicherheitsleistung.

Für Rechnungen mag das gelten. Wenn aber ein Kunde reinkommt
und ein Muster für 40 Euros will, brauche ich die MWSt nicht
auszuweisen, mach es aber, wenn es der Kunde will (auf der
Barquittung). Bei Rechnungen stelle ich freilich das Programm
wegen des geringen Betrages nicht um, dürfte ich aber.

Wenn du deine Quittungen noch per Hand ausstellst ist das möglich, wobei jede Registrierkasse heute die Steuer/Nettobeträge separat ausweist.

Ich meine, bevor jemand darüber nachdenkt wieviel Arbeit und Zeit er spart, wenn er die Mwst nicht ausweist, sollte er etwas tun, damit er keine Zeit mehr hat über so einen Killefitt nachzudenken.

PS: Ich bin für einen Meisterbrief für Kaufleute!!!

Der Kaufmann verdient nicht seine Mäuse mit solchem
Halbwissen, sondern mit seiner Nase, wann, wo und zu welchem
Preis welches Produkt seine Abnehmer findet.

Ich geh mal davon aus, daß du mit Halbwissen nicht mich meintest! :wink:

gruss
winkel

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