Servus Tobi,
weder Mutter noch Vater bin ich, aber Steuerheini: Zum Nachlesen des Hörensagens gibts die Anlage 2 zum UStG, da steht drin, was mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird.
Im Fall Babynahrung ist die Grenze zwischen Nahrungsmittel (ermäßigt besteuert) und Nahrungsergänzungsmittel (voller Steuersatz). Der Hersteller, der die Leute glauben machen will, sie könnten phantastische IQs, Hochbegabung und alles, was grade so en vogue ist, nur durch entsprechende Fütterung erreichen, wird im Zuge dieser Strategie sein Präparat als Nahrungsergänzungsmittel anpreisen. Und damit ist er halt mit dem vollen Steuersatz dabei. Als seinerzeit mit solchen harmlosen Dingen wie Milupa und später Hipp-Gläsern gepäppeltes Frühchen tät ich dazu bloß sagen: No, wenns schee macht…
Bei den Wauwaus ists im weitesten Sinn vergleichbar: Pansen ist Pansen, und Schweineohren sind Schweineohren. Wenn ich aber aus dem Pansen einen Kauknochen presse, ist das kein Futtermittel mehr, sondern ein Spielzeug. Und zack - ist der ermäßigte Steuersatz weg.
Zu Deiner Beruhigung oder Belustigung noch ein paar Exempel von Dingen, die mit dem ermäßigten Steuersatz behandelt werden:
- Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde
- ausgebildete Blindenführhunde
- Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
- Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig vom Hundert des Fertigerzeugnisses
- Natriumhydrogencarbonat
- Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen
- Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden
- Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen
Schöne Grüße
MM