Mehrwertsteuer auf Babynahrung

Hallo Mütter und Väter,

ich habe gehört, dass auf Babynahrung die volle Mehrwertsteuer (z.Zt. 16%) bezahlt wird, wärend auf Tierfutter der geringere Mehrwertsteuersatz (z.Zt. 7%) erhoben wird.
Ist da etwas dran? Habe bei google nur für das Tierfutter den Mehrwertsteuersatz gefunden.
Wenn das echt so ist, werde wir unser Ungeborenes abtreiben und dafür einen Köter holen.

Gruss
Tobi

Hallo

Ist da etwas dran? Habe bei google nur für das Tierfutter den
Mehrwertsteuersatz gefunden.

Dann google mal mit Mehrwertsteuersatz und Lebensmittel, denn auch Babynahrung gehört zu den Lebensmitteln. Auch für Menschenfutter gilt der Mehrwertsteuersatz von 7 %.

Wenn das echt so ist, werde wir unser Ungeborenes abtreiben
und dafür einen Köter holen.

Sehr witzig! Ist übrigens auf jeden Fall billiger, auch wenn der nicht familienversichert ist.

Viele Grüße
Thea

Servus Tobi,

weder Mutter noch Vater bin ich, aber Steuerheini: Zum Nachlesen des Hörensagens gibts die Anlage 2 zum UStG, da steht drin, was mit dem ermäßigten Steuersatz besteuert wird.

Im Fall Babynahrung ist die Grenze zwischen Nahrungsmittel (ermäßigt besteuert) und Nahrungsergänzungsmittel (voller Steuersatz). Der Hersteller, der die Leute glauben machen will, sie könnten phantastische IQs, Hochbegabung und alles, was grade so en vogue ist, nur durch entsprechende Fütterung erreichen, wird im Zuge dieser Strategie sein Präparat als Nahrungsergänzungsmittel anpreisen. Und damit ist er halt mit dem vollen Steuersatz dabei. Als seinerzeit mit solchen harmlosen Dingen wie Milupa und später Hipp-Gläsern gepäppeltes Frühchen tät ich dazu bloß sagen: No, wenns schee macht…

Bei den Wauwaus ists im weitesten Sinn vergleichbar: Pansen ist Pansen, und Schweineohren sind Schweineohren. Wenn ich aber aus dem Pansen einen Kauknochen presse, ist das kein Futtermittel mehr, sondern ein Spielzeug. Und zack - ist der ermäßigte Steuersatz weg.

Zu Deiner Beruhigung oder Belustigung noch ein paar Exempel von Dingen, die mit dem ermäßigten Steuersatz behandelt werden:

  • Pferde einschließlich reinrassiger Zuchttiere, ausgenommen Wildpferde
  • ausgebildete Blindenführhunde
  • Blumen und Blüten sowie deren Knospen, geschnitten, zu Binde- oder Zierzwecken, frisch
  • Milchmischgetränke mit einem Anteil an Milch oder Milcherzeugnissen (z.B. Molke) von mindestens fünfundsiebzig vom Hundert des Fertigerzeugnisses
  • Natriumhydrogencarbonat
  • Brennholz in Form von Rundlingen, Scheiten, Zweigen, Reisigbündeln oder ähnlichen Formen
  • Noten, handgeschrieben oder gedruckt, auch mit Bildern, auch gebunden
  • Körperersatzstücke, orthopädische Apparate und andere orthopädische Vorrichtungen

Schöne Grüße

MM

Hallo

Ist da etwas dran? Habe bei google nur für das Tierfutter den
Mehrwertsteuersatz gefunden.

Dann google mal mit Mehrwertsteuersatz und Lebensmittel, denn
auch Babynahrung gehört zu den Lebensmitteln. Auch für
Menschenfutter gilt der Mehrwertsteuersatz von 7 %.

Hingegen werden Windeln mit 16 % besteuert. Vielleicht war das der Stein des Anstoßes.

Wenn das echt so ist, werde wir unser Ungeborenes abtreiben
und dafür einen Köter holen.

Sehr witzig! Ist übrigens auf jeden Fall billiger, auch wenn
der nicht familienversichert ist.

Goldfische wären noch billiger.

Hallo Tobi

Wenn das echt so ist, werde wir unser
Ungeborenes abtreiben und dafür einen
Köter holen.

Trage ein Gewerbe "Publikation von Resultaten
vergleichender Untersuchungen moderner Baby-
ernährungsmethoden
" ein und drücke die
Baby-Döschen-Kosten-MwSt als Vorsteuer
beim Finanzamt ab.

Grüße

CMБ

Kleiner Tipp:
Muttermilch ist steuerfrei!!!

Birgit

Muttermilch ist steuerfrei!!!

So was klärt man per Mail - stell Dir vor, hier liest ein Politiker mit …

Ich stelle mir gerade die Steuerermittlungsformel vor : durchschnittliche Leistungsfähigkeit der deutschen Turbofrau / Körbchengröße * Anzahl Stillvorgänge pro Steuerperiode, mit besonderer Berücksichtigung der Links- und Rechtsmopsanlegequote …

Gruß Eillicht zu Vensre

Servus Groß E Ponkt,

das geht viel einfacher:

Aufschlagen § 4 Nr. 17a UStG, und siehe:

"Von den unter § 1 Abs. 1 Nr. 1 fallenden Umsätzen sind steuerfrei:

(…) (…)

  1. a) die Lieferungen von menschlichen Organen, menschlichem Blut und Frauenmilch,

(…)"

Ob da Graf Vlad Tepes mitgewirkt hat?

Interessant wäre natürlich schon die Frage, ob die Haltung von Ammen zum Zweck der Milchgewinnung ertragsteuerlich zur Land- und Forstwirtschaft gehört. Dann müsste man die Ammen zur Gewinnermittlung gem. § 13a EStG nach ihrem Futterbedarf in Milchkühe umrechnen; die Milchleistung spielt dabei keine Rolle.

In diesem Sinne

MM

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Wenn das echt so ist, werde wir unser Ungeborenes abtreiben
und dafür einen Köter holen.

Das hat aber zwei Nachteile:

  1. Für das Kind gibt es Kindergeld.

  2. der Köter kostet auch noch Hundesteuer.

der Petz (zwei Kinder und einen steuerfreien Kater)