Arbeitgeber stellt Firmenhandy plus Rufnummer mit der geschäftlich sowie auch privat mit telefoniert werden darf. Die privaten Verbindungskosten werden in Rechnung gestellt.
Arbeitgeber nimmt den BRUTTO-Entgeldpreis vom Netzanbieter und schlägt darauf nochmal 19% Mehrwertsteuer.
Beispiel:
Netzanbieter stellt 100€ Brutto für Verbindungskosten in Rechnung.
Arbeitgeber schreibt nun eine Rechnung an den Angestellten mit 100€ Netto plus 19€ Mehrwertsteuer, er verlangt nun also 119€ vom Angestellten.
Netzanbieter stellt 100€ Brutto für Verbindungskosten in
Rechnung.
Arbeitgeber schreibt nun eine Rechnung an den Angestellten mit
100€ Netto plus 19€ Mehrwertsteuer, er verlangt nun also 119€
vom Angestellten.
Darf er das bzw ist das so richtig/üblich?
Wenn der Arbeitnehmer das so akzeptiert darf der Arbeitgeber das.
Das ist weniger eine steuerrechtliche Frage als eine zivilrechtliche Frage.
Wenn ein Unternehmer einem Kunden einen überhöhten Preis berechnet, ist das auch in Ordnung wenn der Kunde das akzeptiert.
Umsatzsteuerlich ist nur wichtig, welches Entgelt vereinbart wurde, und das sind halt in diesem Fall die Verbindungskosten brutto, weil der Arbeitgeber dies so berechnet und der Arbeitnehmer dies - nehme ich an - auch so zahlt bzw. vom Gehalt abgezogen bekommt.