Hallo,
angenommen eine Firma (GmbH) verspricht Herrn X eine Gutschrift
in fester Höhe, wenn er z.B. einen Vertrag bei dieser Firma ab-
schließt. Gesagt getan. Nehmen wir an, dass aus dem Vertrag nun
auch Forderungen für die Firma entstehen, für erbrachte Leistun-
gen beispielsweise.
Darf die Firma in ihrer Rechnung an Herrn X bei Abrechnung der
erbrachten Leistungen die Gutschrift verrechnen (ja darf sie!)
und aber auf die Gutschrift auch die Mehrwertsteuer in Anrech-
nung bringen, und zwar so, dass für Herrn X dadurch Abzüge ent-
stehen? Beispielsweise waren 25 Euro als feste Gutschrift zuge-
sagt worden, aber in der Rechnung stehen sofort und von Anfang
an nicht -25,00 EUR, sondern lediglich -20,25 EUR drin. Das Mi-
nus steht für die negative Einnahme der Firma.
Wäre so etwas zulässig?
Danke und Gruß,
Yedi386