Mehrwertsteuer auf öffentliche Gebühren durch Privatfirma?

Jemand bestellt bei einem Vermessungsbüro zwecks Bauvorhaben zwei Lagepläne, die vom zuständigen Katasteramt gebührenpflichtig und ohne Mwst. geliefert werden. Das Bauvorhaben wird nicht ausgeführt, Nun führt das Vermessungsbüro in der Rechnung für die Lagepläne die vom Katasteramt erhobenen Gebühren auf und rechnet darauf die Mwst.
Ist das so in Ordnung?

Ich habe keine Ahnung…
…aber so aus der Hüfte geschossen würde ich sagen, dass Dir die private Firma einen Dienst erwiesen hat. Dieser Dienst war die Beschaffung der Lagepläne. Diese wurden von dem Vermessungsbüro bezahlt und an Dich weiterverkauft, oder?

Und das kostet nunmal Mehrwertsteuer!

Gruß _unplugged

Nicht steuerbarer vs. steuerfreier Umsatz
Servus,

ja, das ist so in Ordnung. Dass das Katasteramt keine USt auf seine Gebühren berechnet, kommt nicht von einer USt-Befreiungsvorschrift, sondern daher, dass das Katasteramt kein Unternehmer im Sinn des UStG ist.

Wenn jetzt die gleichen Lagepläne von einem Unternehmer an seinen Auftraggeber geliefert werden, ist das ein steuerbarer und steuerpflichtiger Umsatz.

1:1 durchgegeben werden könnten die Gebühren nur dann, wenn das Vermessungsbüro die Lagepläne im Namen und auf Rechnung seines Auftraggebers beim Katasteramt anforderte.

Schöne Grüße

MM

Die Lagepläne kosten öffentliche Gebühren ohne Mwst und wurden auch korrekt ohne Aufpreis weitergegeben, nur eben mit Mwst,

Vielen Dank MM!

Oh man…
…Aprilfisch hat Dir die (zugegebenermaßen kompetentere-) Erklärung zu dem Sachverhalt, den ich Dir beschrieben hatte, weiter oben gegeben:

WEITERVERKAUFT (!!!) = Mehrwertsteuer

Gruß _unplugged

Ich schließe mich der kompetenten Meinung von Aprilfisch an.
Wenn die Rechnung des Katasteramts auf den Namen des Kunden des
Vermessungsbüros lautet, ist es bei diesem kein eigener Umsatz.