Mehrwertsteuer auf Postleistungen und Briefmarken

Auf Postquittungen wird für Briefmarken und Paketporto keine Mehrwertsteuer ausgewiesen.

Lieferanten geben auf Ihren Rechnungen in der Regel für Versandkosten aber die Mehrwertsteuer an.

Wie ist dieser Widerspruch zu erklären ?

Torsten

Schau mal ins Archiv - um den 27.08.2000 herum, war das Thema schonmal da :smile:)

Auszug aus AW von mir damals:

Gemäß § 4 Nr. 8 i) sind die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert steuerfrei.
Das heißt, nicht nur die Post darf z.B. Briefmarken umsatzsteuerfrei verkaufen, sondern auch der Kiosk an der Ecke.
Wichtig ist nur: Der Verkauf hat zum aufgedruckten Wert zu erfolgen.

Gemäß § 4 Nr. 11 b) sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG steuerfrei.
Dies hat nichts mit ehemaligem Staatsunternehmen zu tun, sondern mit der 6. EG-Richtlinie. Darin heißt es im Art 13 Abschn A Satz 1a, daß Postdienstleistungen in den Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer freizustellen sind.

Der Lieferant, der Versondkosten zzgl. USt in Rechnung stellt, behandelt die Leistung „Liefern“ als Nebenleistung zur eigentlichen Hauptleistung und damit teilt diese NL das Schicksal der HL und unteliegt auch deren Steuersatz.

MfG
Undine